Bauausschuss
Der Bauausschuss ist für den Vollzug der kommunalen, kantonalen und bundesrechtlichen Baugesetzgebung zuständig. Er erlässt sämtliche baurechtlichen Entscheide und erteilt allfällige baurechtlichen Ausnahmebewilligungen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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