Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Nach einem Todesfall in der Familie oder im engeren Freundeskreis ist es schwierig, zu handeln. Trauer, Schock und Orientierungslosigkeit prägen die erste Zeit nach dem Tod einer nahestehenden Person. Es gibt jedoch einige wichtige Dinge, die trotzdem unmittelbar nach einem Todesfall zu beachten bzw. zu tun sind:

Tod zu Hause infolge Krankheit

In diesem Fall ist der Hausarzt zu benachrichtigen oder, bei dessen Abwesenheit, der Notfallarzt.

Unerklärlicher Todesfall infolge eines Unfalls

In diesem Fall ist die Polizei (117) zu benachrichtigen. Diese muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen zwingend beigezogen werden.

Tod im Spital oder Heim

In diesem Fall erledigen die Spital- bzw. Heimbehörden die sofort notwendigen Formalitäten.

Der Weg zum Bestattungsamt

Bei einem Todesfall haben sich die Hinterbliebenen innert zwei Tagen, während den ordentlichen Öffnungszeiten, beim Bestattungsamt zu melden.

Dabei sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • CH-Pass und Identitätskarte oder Pass und Ausländerausweis des Verstorbenen
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)

Beim Gespräch mit dem Bestattungsamt werden folgende Fragen geklärt:

  • Art der Bestattung
  • Art des Grabes
  • Ort und Zeit der Bestattung, des Trauergottesdienstes oder der Abdankung

Das Bestattungsamt Russikon steht den Angehörigen bei den notwendigen Entscheiden bei und nimmt die Meldungen an das zuständige Zivilstandsamt vor. In besonderen Fällen können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Das Friedhofswesen gehört ebenfalls zu den Bestattungen und richtet sich nach der Kantonalen Verordnung über die Bestattungen. Diese ermächtigt die Behörde zum Erlass der für die Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Vorschriften.

Das Bestattungsamt ist für den Abschluss der für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Rechtsgeschäfte verantwortlich und überwacht deren Einhaltung. Sie regelt die Aufträge und Pflichtenhefte für das Bestattungs- und Friedhofpersonal.

Kontakt

Bestattungsamt
Kirchgasse 4
8332 Russikon
Tel. 043 355 61 00
Fax 043 355 61 62
bestattungsamt@russikon.ch

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