Eingetragene Partnerschaft

Der Bundesrat hat das Verfahren zur Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Detail geregelt. Er hat am 28.06.2006 eine entsprechende Änderung der Zivilstandsverordnung verabschiedet, die mit dem Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitpunkt werden gleichgeschlechtliche Paare eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten begründen können.

Damit Sie nur die notwendigen Dokumente bestellen/besorgen, setzen Sie sich vorgängig mit uns in Verbindung, damit wir Sie über das genaue Vorgehen informieren können.

Die beiden Partner/innen reichen das Gesuch um Eintragung persönlich beim Zivilstandsamt ein. Das Zivilstandsamt prüft, ob das Gesuch in der richtigen Form eingereicht worden ist und ob die Voraussetzungen für die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft erfüllt sind.

Dieses Vorverfahren kann bei triftigen Gründen schriftlich durchgeführt werden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die eingetragene Partnerschaft beurkundet. Diese Beurkundung ist wie die Eheschliessung öffentlich. Im Gegensatz zur Ehe wird die eingetragene Partnerschaft jedoch nicht durch das Ja-Wort in Anwesenheit von zwei Zeugen begründet, sondern durch die Protokollierung der Willenserklärungen der beiden Partner/innen. Die eingetragene Partnerschaft hat keine Auswirkungen auf den amtlichen Namen der beiden Partner/innen.

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