Herrenlose Fahrräder oder Mofas

Die von der Gemeindepolizei eingezogenen oder an sie abgegebenen Fahrräder und Motorfahrräder werden je nach ihrem Zustand 1 bis 3 Monate aufbewahrt.

Personen, die ein Fahrrad oder ein Motorfahrrad vermissen, können sich bei der Gemeindepolizei während der Bürozeit über die aufgefundenen Fahrzeuge informieren.

Zugehörige Objekte