Bei ausländischen Renten verlangen oft die ausrichtenden Behörden eine Bescheinigung, dass die Person noch am Leben ist. In Form einer Lebensbescheinigung werden wir Ihnen dies gerne bestätigen.

Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Pass vorweisen.

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