Anordnung der Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026

24. November 2021
Der Gemeinderat Russikon ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 – 2026 für den 27. März 2022 an.

An der Urne sind zu wählen:

  • 6 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin/Präsident
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidentin/Präsident
  • 5 Mitglieder der Schulpflege und deren Präsidentin/Präsident
  • 4 Mitglieder der Gesellschaftskommission

Es werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 19. Januar 2022 beim Gemeinderat Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren, und teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wahlleitende Behörde

GEMEINDERAT RUSSIKON

k

 

Zugehörige Objekte

Name
Formular für die Nennung auf dem Beiblatt für die Gemeindebehörden Download 0 Formular für die Nennung auf dem Beiblatt für die Gemeindebehörden