28. Februar 2023
ms. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Verzicht auf die Erhebung eines kommunalen Mehrwertausgleichs aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht genehmigt. Die Ge­meindeversammlung wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut über den Mehrwertausgleich befin­den müssen.

Verzicht auf Mehrwertausgleich nicht genehmigt

Der Gemeinderat hat der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 beantragt, auf Planungsvor­teile, die durch Auf- und Umzonung entstehen, eine Mehrwertabgabe im Sinne des Mehrwertaus­gleichsgesetzes (MAG) zu erheben. Die Freifläche sollte auf 1‘200 m2 sowie die Mehrwertabgabe auf 40 Prozent des um CHF 100‘000.00 gekürzten Mehrwerts festgelegt werden. Anlässlich der Ver­sammlung wurde beantragt, auf den kommunalen Mehrwertausgleich zu verzichten. Die Stimmbe­rechtigten sind diesem Änderungsantrag gefolgt und haben entschieden, keine kommunale Mehr­wertabgabe einzuführen (wir berichteten).

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Ver­zicht auf die Erhebung eines kommunalen Mehr­wertausgleichs aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen des Bewilligungsver­fahrens nicht genehmigt. Die entsprechende Ver­fügung lag öffentlich auf. Mit einer erneuten Vor­lage zur Einführung einer Mehrwertabgabe wird vorläufig zugewartet. Die Einführung hat bis spä­testens 2025 zu erfolgen.

Audienzrichterliche Verbote

Im März 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund der zunehmenden Lärmbelästigungen, Vandaleakten und Littering auf Anlagen der Ge­meinde Russikon gerichtliche Verbote zu erlassen. Die Gesuche wurden umgehend eingereicht. Nun konnten die Schilder gesetzt werden und gelten für folgende Anlagen:

-    Schulanlage Wettstein und Sunneberg

-    Gelände der reformierten Kirche

-    Kindergarten Rosengasse

-    Kindergarten Neuwiese

-    Sportplatz Tüfiwis

-    Friedhof Zelgli

-    Mehrzweckanlage Riedhus

-    Schulanlage Madetswil

Der Gemeinderat hat für die Verbote einen Kredit von CHF 20‘240.00 bewilligt. Die abgerechneten Kosten belaufen sich auf CHF 18‘446.15.

Grundsätzlich gelten auf den Anlagen ein Rauch­verbot sowie ein Verbot für den Konsum von Alko­hol und Drogen. Unberechtigten ist das Begehen und Befahren der Anlagen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten.

Behördenentschädigung der Teuerung ange­passt

Gemäss Entschädigungsverordnung können die pauschalen Behördenentschädigungen im Rah­men der vom Kanton Zürich für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen der Teuerung ange­passt werden. Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent be­schlossen. Folglich kann der Teuerungsausgleich auch für die Behördenentschädigung angewendet werden.

Für das Jahr 2023 wird auf die pauschalen Ent­schädigungen für Behördenmitglieder und die An­gehörigen der Feuerwehr eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent ausgerichtet. Dies entspricht bei einer Jahrespauschale von CHF 366‘000.00 einer Gesamtsumme von CHF 12‘810.00.

Die Teuerung auf die pauschalen Behördenent­schädigungen und die Pauschalen der Feuerwehr wird in den Folgejahren bis auf Widerruf im Rah­men der vom Kanton Zürich für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen übernommen.

Vertrag mit der Stadt Zürich für muslimische Bestattungen

Auf dem Friedhof Zelgli in Russikon gibt es kein Grabfeld, welches nach Mekka ausgerichtet ist. Die Nachfrage nach muslimischen Gräbern ist in den letzten Jahren zwar fast nie aufgetaucht, wird aber eventuell mit der dritten Ausländergenera­tion ansteigen.

Nach islamischer Überzeugung sollte der Verstor­bene binnen kürzester Zeit und wenn möglich in­nerhalb von 24 Stunden beerdigt werden. Im Kan­ton Zürich darf eine Bestattung jedoch frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Die Bestat­tung muss deshalb jeweils innert kürzester Zeit or­ganisiert werden.

Seit 2018 bietet die Stadt Zürich an, dass auswär­tige Muslime auf dem Friedhof Witikon bestattet werden können. Es bestehen dort mehrere Grab­felder für Muslime. Die Voraussetzung ist, dass die Wohngemeinde einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt Zürich abschliesst.

Der Gemeinderat hat nun mit der Stadt Zürich ei­nen solchen Vertrag abgeschlossen. Im gegebe­nen Fall kann somit ein Angebot unterbreitet wer­den, welches die islamischen Bestattungstraditio­nen bestmöglich umsetzt.

Zudem hat der Gemeinderat…

  • unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kan­tonsbürgerrechts und der eidgenössischen Ein­bürgerungsbewilligung ins Bürgerrecht der Ge­meinde Russikon aufgenommen:
    • Heidi Schmidt, geboren 1973, Thomas Schmidt, geboren 1971 und die Tochter Judith Luisa Schmidt, geboren 2007, von Deutschland,
    • Erica Martorana, geboren 2007, von Italien;
  • Anlagerichtlinien genehmigt. Darin definiert der Gemeinderat, in welche Anlagen die ver­fügbaren Mittel investiert werden dürfen;
  • den Prüfbericht des Gemeindeamtes zur Jah­resrechnung 2021 genehmigt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2021 ist das Gemeindeamt auf keine Sachverhalte gestossen, die dem An­spruch, ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, widersprechen;
  • den Revisionsbericht der GemeindeFinanzen.ch GmbH zur Sachbereichsprüfung 2022 im Be­reich Steuern genehmigt. Das abschliessende Prüfungsurteil ist sehr gut ausgefallen;
  • den Beschluss des Bezirksrates Pfäffikon vom 29. Dezember 2022 über die am 5. Oktober 2021 durchgeführte Visitation zur Kenntnis ge­nommen. An dieser konnte der Bezirksrat grundsätzlich eine ordnungsgemässe Ge­schäftsführung feststellen, die zu einer einzigen Bemerkung Anlass gibt. Folglich hat der Ge­meinderat bestimmt, welche Personengruppen Ordnungsbussen wegen Verletzung der Melde­pflicht aussprechen dürfen;
  • das Budget 2023, den Finanz- und Aufgaben­plan 2023 bis 2026 sowie die Anpassung der Taxordnung der IKA Alters- und Pflegezentrum Rosengasse ab 1. Januar 2023 zur Kenntnis ge­nommen. Das Budget 2023 sieht bei einem Aufwand von CHF 4‘612‘400.00 und einem Er­trag von CHF 4‘524‘100.00 einen Aufwand­überschuss von CHF 88‘300.00 vor.