Der Gemeinderat berichtet...
Verzicht auf Mehrwertausgleich nicht genehmigt
Der Gemeinderat hat der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 beantragt, auf Planungsvorteile, die durch Auf- und Umzonung entstehen, eine Mehrwertabgabe im Sinne des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) zu erheben. Die Freifläche sollte auf 1‘200 m2 sowie die Mehrwertabgabe auf 40 Prozent des um CHF 100‘000.00 gekürzten Mehrwerts festgelegt werden. Anlässlich der Versammlung wurde beantragt, auf den kommunalen Mehrwertausgleich zu verzichten. Die Stimmberechtigten sind diesem Änderungsantrag gefolgt und haben entschieden, keine kommunale Mehrwertabgabe einzuführen (wir berichteten).
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Verzicht auf die Erhebung eines kommunalen Mehrwertausgleichs aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nicht genehmigt. Die entsprechende Verfügung lag öffentlich auf. Mit einer erneuten Vorlage zur Einführung einer Mehrwertabgabe wird vorläufig zugewartet. Die Einführung hat bis spätestens 2025 zu erfolgen.
Audienzrichterliche Verbote
Im März 2022 hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund der zunehmenden Lärmbelästigungen, Vandaleakten und Littering auf Anlagen der Gemeinde Russikon gerichtliche Verbote zu erlassen. Die Gesuche wurden umgehend eingereicht. Nun konnten die Schilder gesetzt werden und gelten für folgende Anlagen:
- Schulanlage Wettstein und Sunneberg
- Gelände der reformierten Kirche
- Kindergarten Rosengasse
- Kindergarten Neuwiese
- Sportplatz Tüfiwis
- Friedhof Zelgli
- Mehrzweckanlage Riedhus
- Schulanlage Madetswil
Der Gemeinderat hat für die Verbote einen Kredit von CHF 20‘240.00 bewilligt. Die abgerechneten Kosten belaufen sich auf CHF 18‘446.15.
Grundsätzlich gelten auf den Anlagen ein Rauchverbot sowie ein Verbot für den Konsum von Alkohol und Drogen. Unberechtigten ist das Begehen und Befahren der Anlagen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten.
Behördenentschädigung der Teuerung angepasst
Gemäss Entschädigungsverordnung können die pauschalen Behördenentschädigungen im Rahmen der vom Kanton Zürich für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen der Teuerung angepasst werden. Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent beschlossen. Folglich kann der Teuerungsausgleich auch für die Behördenentschädigung angewendet werden.
Für das Jahr 2023 wird auf die pauschalen Entschädigungen für Behördenmitglieder und die Angehörigen der Feuerwehr eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent ausgerichtet. Dies entspricht bei einer Jahrespauschale von CHF 366‘000.00 einer Gesamtsumme von CHF 12‘810.00.
Die Teuerung auf die pauschalen Behördenentschädigungen und die Pauschalen der Feuerwehr wird in den Folgejahren bis auf Widerruf im Rahmen der vom Kanton Zürich für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen übernommen.
Vertrag mit der Stadt Zürich für muslimische Bestattungen
Auf dem Friedhof Zelgli in Russikon gibt es kein Grabfeld, welches nach Mekka ausgerichtet ist. Die Nachfrage nach muslimischen Gräbern ist in den letzten Jahren zwar fast nie aufgetaucht, wird aber eventuell mit der dritten Ausländergeneration ansteigen.
Nach islamischer Überzeugung sollte der Verstorbene binnen kürzester Zeit und wenn möglich innerhalb von 24 Stunden beerdigt werden. Im Kanton Zürich darf eine Bestattung jedoch frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Die Bestattung muss deshalb jeweils innert kürzester Zeit organisiert werden.
Seit 2018 bietet die Stadt Zürich an, dass auswärtige Muslime auf dem Friedhof Witikon bestattet werden können. Es bestehen dort mehrere Grabfelder für Muslime. Die Voraussetzung ist, dass die Wohngemeinde einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt Zürich abschliesst.
Der Gemeinderat hat nun mit der Stadt Zürich einen solchen Vertrag abgeschlossen. Im gegebenen Fall kann somit ein Angebot unterbreitet werden, welches die islamischen Bestattungstraditionen bestmöglich umsetzt.
Zudem hat der Gemeinderat…
- unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung ins Bürgerrecht der Gemeinde Russikon aufgenommen:
- Heidi Schmidt, geboren 1973, Thomas Schmidt, geboren 1971 und die Tochter Judith Luisa Schmidt, geboren 2007, von Deutschland,
- Erica Martorana, geboren 2007, von Italien;
- Anlagerichtlinien genehmigt. Darin definiert der Gemeinderat, in welche Anlagen die verfügbaren Mittel investiert werden dürfen;
- den Prüfbericht des Gemeindeamtes zur Jahresrechnung 2021 genehmigt. Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2021 ist das Gemeindeamt auf keine Sachverhalte gestossen, die dem Anspruch, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, widersprechen;
- den Revisionsbericht der GemeindeFinanzen.ch GmbH zur Sachbereichsprüfung 2022 im Bereich Steuern genehmigt. Das abschliessende Prüfungsurteil ist sehr gut ausgefallen;
- den Beschluss des Bezirksrates Pfäffikon vom 29. Dezember 2022 über die am 5. Oktober 2021 durchgeführte Visitation zur Kenntnis genommen. An dieser konnte der Bezirksrat grundsätzlich eine ordnungsgemässe Geschäftsführung feststellen, die zu einer einzigen Bemerkung Anlass gibt. Folglich hat der Gemeinderat bestimmt, welche Personengruppen Ordnungsbussen wegen Verletzung der Meldepflicht aussprechen dürfen;
- das Budget 2023, den Finanz- und Aufgabenplan 2023 bis 2026 sowie die Anpassung der Taxordnung der IKA Alters- und Pflegezentrum Rosengasse ab 1. Januar 2023 zur Kenntnis genommen. Das Budget 2023 sieht bei einem Aufwand von CHF 4‘612‘400.00 und einem Ertrag von CHF 4‘524‘100.00 einen Aufwandüberschuss von CHF 88‘300.00 vor.