Der Gemeinderat berichtet...
Kreditbewilligung für Tempo 30
Das Gutachten zur Prüfung von flächendeckenden Tempo-30-Zonen wurde vom 7. Dezember 2022 bis 20. Januar 2023 öffentlich aufgelegt (wir berichteten). Interessierte Personen konnten sich über das geplante Vorhaben orientieren und dagegen Einwendungen erheben. Insgesamt sind 60 Schreiben mit total 97 Anträgen eingegangen. Davon sind 29 positiv und begrüssen die vorgesehenen Massnahmen. Weitere 17 Anliegen betreffen Sachverhalte, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Einführung von Tempo-30-Zonen stehen. Von den verbleibenden 38 Anträgen (gleichlautende Anträge wurden zusammengefasst) konnten 17 Anträge ganz oder teilweise berücksichtigt werden.
Das in der Folge überarbeitete, verkehrstechnische, Gutachten der Suter, von Känel, Wild, Planer und Architekten AG, Zürich, wurde mit der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich anlässlich einer Begehung vor Ort besprochen. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind ins genehmigte Konzept eingeflossen.
Um die Verkehrssicherheit sowie die Akzeptanz und die Verständlichkeit für die Autofahrer zu steigern, wird Tempo 30 als weitgehend flächendeckende Verkehrsberuhigung in den Wohnquartieren eingeführt. Das Konzept beinhaltet insgesamt elf Zonen. Diese verteilen sich auf die Ortsteile Russikon, Madetswil, Rumlikon, Wilhof, Gündisau, Ludetswil und Bläsimühle. Es sind nur minimale Signalisationsmassnahmen vorgesehen (so wenig wie möglich – so viel wie nötig).
Für die Umsetzung der Tempo-30-Zonen und die Erstellung der Signalisationsmassnahmen hat der Gemeinderat aufgrund der Kostenschätzung des Ingenieurbüros einen Kredit von CHF 240‘000.00 bewilligt. Das festgesetzte Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Das Projektdossier liegt bis 16. Juni 2023 öffentlich auf.
Sanierung Gemeindestrasse Bläsimühle
Im Rahmen der Zustandsbeurteilung der Abwasserleitungen durch die Gemeinde Wildberg im Gebiet Steinlandstrasse wurden Schäden an der Kanalisation festgestellt. Die Wasserleitung ist rund 50 Jahre alt, aus Asbestzement und soll ebenfalls erneuert werden. Beide Werke sind im Eigentum der Gemeinde Wildberg, befinden sich aber auf dem Gemeindegebiet von Russiker im Bereich der Gemeindestrasse «Bläsimühle».
Damit Synergien genutzt werden können, müssen die Strassenentwässerung und der Strassenoberbau im gleichen Zug erneuert werden.
Im Oktober 2022 wurde die Ingesa AG, Wetzikon, mit der Projektierung des Strassenbereichs beauftragt. Ziel ist, die Bauarbeiten zusammen mit den beiden Wildberger Werken im Jahr 2023 zu realisieren.
Das Gesamtprojekt der Ingesa AG beinhaltet die Teilprojekte Strasse, Wasserleitung und Kanalisation. Wobei die Gemeinde Russikon nur für das Teilprojekt Strasse zuständig ist. Der Gemeinderat hat für diese Strassensanierung einen Kredit von CHF 296‘000.00 als gebundene Ausgaben bewilligt. Die Arbeiten werden gemäss dem durchgeführten Submissionsverfahren an die Burgermeister AG, Pfäffikon, vergeben.
Mischwasserleitung Fehraltorferstrasse
Die bestehende öffentliche Mischwasserleitung im Bereich der Querung Fehraltorferstrasse ist überlastet. Diese Feststellung hat sich in den letzten Jahren und vor allem bei den starken Niederschlägen im Sommer 2021 aufgrund wiederholter Überschwemmungen bestätigt. Diese haben zu Schäden geführt. Die Gemeinde als Werkeigentümerin ist dringend gefordert, die Engstelle zu beheben. Die Arbeiten sollen im Jahr 2023 ausgeführt und abgeschlossen werden.
Im Januar 2022 wurde die Geoinfra Ingenieure AG, Wetzikon, mit der Projektierung beauftragt. Nun hat der Gemeinderat für das Bauprojekt einen Kredit von CHF 358‘000.00 als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Arbeiten werden gemäss dem durchgeführten Submissionsverfahren an die Stucki Bauunternehmungen AG, Wetzikon, vergeben.
Kredit für Pumpwerk Bläsimühle
Die politischen Gemeinden Wildberg und Russikon betreiben zusammen das Pumpwerk Bläsimühle in der Bläsimühle und die Anschlussleitung ans Netz der Regionalen Abwasserentsorgung Tösstal RAT. Die RAT wiederum liefert das Abwasser in das Stadtentwässerungsnetz der Stadt Winterthur ab.
Das Abwasserpumpwerk Bläsimühle ist von der Bausubstanz und der elektromechanischen Ausrüstung in einem guten Zustand. Das Pumpwerk wurde im Jahr 1999 erstellt, als der Betrieb der vormaligen Abwasserreinigungsanlage eingestellt wurde. Die Steuerung ist jedoch veraltet und soll ersetzt werden. Ausserdem soll eine Anbindung des Pumpwerks an das Prozessleitsystem der Stadtentwässerung Winterthur realisiert werden. Dies geschieht einerseits kurzfristig aus Sicherheitsgründen und zur Qualitätssicherung der Prozesse zwischen Pumpwerk, RAT und Stadtentwässerung, aber andererseits auch mittelfristig, so dass der Betrieb des Pumpwerks an die Stadtentwässerung Winterthur übergeben werden könnte.
Die auf Entwässerungssysteme spezialisierte Firma Hunziker Betatech, Winterthur, wurde im Dezember 2020 beauftragt, eine Analyse des Bestandes der Elektro-, Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Leittechnik (EMSRL) des Pumpwerks durchzuführen und Sanierungsvarianten zur Erreichung der Projektziele aufzuzeigen. Zusätzliche sollen auch die baulichen Massnahmen aufgezeigt werden, welche zum längerfristigen Betrieb der Anlage notwendig sind.
Der Kostenvoranschlag sieht Gesamtkosten für den Ersatz der EMSRL-Technik mit Anschluss an das Prozessleitsystem der Stadtentwässerung Winterthur von CHF 303‘714.00 vor. Der Gemeinderat hat den Anteil für Russikon von CHF 176‘9000.00 bewilligt. Der Auftrag wird an die Firma Hunziker Betatech, Winterthur, vergeben.
Zudem hat der Gemeinderat…
- Jörg Mannhard, Ludedswil, als Vertreter der Landwirte zum neuen Mitglied der Naturschutzkommission gewählt. Er tritt die Nachfolge von seinem Vater Peter Mannhard an;
- für das vierte Re-Audit des Labes Energiestadt einen Kredit von CHF 11‘000.00 bewilligt und das Beratungsmandat an die bisherige Beraterin Maren Kornmann, ENCO Energie Consulting AG, Liestal, vergeben;
- die Entschädigungsverordnung gültig ab 1. Januar 2023 der IKA Alters- und Pflegezentrum Rosengasse genehmigt;
- den KVG-Revisionsbericht 2022 der CD Treuhand und Revision, Zürich, genehmigt. Aufgrund der stichprobenweisen Überprüfung wird bestätig, dass die revidierten Abrechnungen den massgebenden Bestimmungen, insbesondere mit den Leitfäden der Gesundheitsdirektion zur Abrechnung der Prämienübernahme 2023, grundsätzlich konform sind.