26. Juni 2023
ms. Im Rahmen einer informellen Mitwirkung hat der Gemeinderat zur laufenden kantonalen Windenergieplanung Stellung genommen. Die Windpotenzialgebiete auf dem Gemeindegebiet von Russikon werden insbesondere aufgrund der Grundwassergebiete und Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung als ungeeignet beurteilt.

Drei Windpotenzialgebiete in der Gemeinde Russikon

Der Kanton Zürich bereitet den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan vor. Ausgangspunkt dafür ist der Auftrag des Bundes an die Kantone, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen zu bezeichnen.

In einem ersten Schritt hat der Kanton Zürich eine Modellierung der Windverhältnisse auf hundert Metern über Grund vorgenommen. Diese wurde mit Ausschlusskriterien abgeglichen: ungenügendes Windpotenzial, Nähe zu bewohnten Gebäuden (Lärm), Flugverkehr und Infrastrukturanlagen, schützenswerte Fauna und Flora, Landschafts- und Kulturgüterschutz, Gewässer und so weiter. Resultat ist eine Karte mit Potenzialgebieten, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen.

Im Zürcher Oberland liegen mit zwölf dieser Potenzialgebiete gut ein Viertel aller möglichen Standorte im Kanton. Die Gemeinde Russikon ist im Zürcher Oberland mit drei möglichen Gebieten (Potentialgebiete Nr. 21 Furtbühl, Nr. 22 Schlossberg und Nr. 23 Hermatswil) stark betroffen. Insgesamt sind in diesen drei Gebieten zwölf Turbinen mit einer Gesamthöhe von 220 Metern und Rotordurchmesser von 160 Metern geplant. Die Nabenhöhe einer solchen Anlage liegt in der Regel auf 140 Metern.

Die Gemeinden hatten im Rahmen einer informellen Mitwirkung bis Ende Mai 2023 die Möglichkeit, zur laufenden Windenergieplanung Stellung zu nehmen. Bei dieser kommunalen Stellungnahme geht es einerseits darum, die Steckbriefe mit wertvollem kommunalem Wissen zu präzisieren und zu ergänzen und andererseits auf ortsspezifische Eigenheiten hinzuweisen, welche in den bisherigen Abklärungen nicht berücksichtigt sind.

Die Möglichkeit zur informellen Mitwirkung wurde genutzt. Der Gemeinderat als Träger des Labels Energiestadt ist offen gegenüber neuen und sauberen Energieträgern wie Sonnen- und Windenergie und anerkennt, dass zu Energiesicherung alternative Energien geprüft und genutzt werden müssen.

Allerdings erachtet der Gemeinderat eine Potenzialbetrachtung rein für den Kanton Zürich als nicht zielführend. Eine schweizerische Gesamtbetrachtung wäre dazu notwendig - es gibt sicherlich geeignetere Standorte. Anlagen sollen dort realisiert werden, wo sie rentabel betrieben werden können, was am Standort Zürioberland bezweifelt wird.

Gegen die Windpotenzialgebiete im Naherholungsgebiet der Gemeinde Russikon sprechen die schlechte Zugänglichkeit des Geländes, die Naturschutzgebiete und die Grundwasserschutzzonen an diesen Standorten. Für Windanlagen gibt es geeignetere Regionen als dieser dicht besiedelte Siedlungsraum.

Gemeindeversammlung stimmt Geschäften zu

Am 12. Juni 2023 fanden sich bei traumhaftem Sommerwetter 94 stimmberechtigte Russikerinnen und Russiker zur Teilnahme an der Versammlung ein. Vor der offiziellen Versammlung wurden den Interessierten die Legislaturziele 2022-2026 vorgestellt. An Informationsständen stellten die Ressortsvorstände und die Abteilungs- und Bereichsleitenden die Ziele ihrer Ressorts vor.

Drei offizielle Geschäfte wurden behandelt. Neben der Jahresrechnung 2022 wurde über die Sanierung der gemeindeeigenen Liegenschaft «Fadezeindli» in Russikon und die Sanierung der Letten- und Balmwiesenstrasse in Madetswil befunden. Alle drei Geschäfte wurden von der Versammlung genehmigt. Zudem wurden zwei Anfragen beantwortet. Bei der Anfrage der SP Fehraltorf-Russikon-Weisslingen handelte es sich um öffentliche Aushangmöglichkeiten für Wahlen und Abstimmungen. Die Gemeinde stellt keine solchen Aushangmöglichkeiten zur Verfügung. Die Anfrage der SVP Russikon betraf die vom Regierungsrat beabsichtigten Richtplaneinträge für Windräder. Wie bereits erwähnt, erachtet der Gemeinderat die Windpotenzialgebiete auf dem Gemeindegebiet von Russikon als ungeeignet.

Zudem hat der Gemeinderat…

  • unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung Erna Elvira Thüring, geboren 1961, von Deutschland, ins Bürgerrecht der Gemeinde Russikon aufgenommen;
  • im Rahmen des Werterhaltungsprogramms für Gemeindestrassen einen Kredit im Betrage von CHF 101‘820.00 bewilligt. U.a. erfolgt eine Oberflächensanierung am Rennweg, Arbeiten am Gugguweg und ein Rissverguss an diversen Gemeindestrassen;
  • den Inspektionsbericht der Feuerwehr Russikon durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich und des Statthalters zur Kenntnisgenommen. Der Gemeinderat bedankt sich bei Marco Altorfer, Feuerwehr-Kommandant, und der Feuerwehr Russikon für die erbrachte Leistung;
  • die Budgetrichtlinien für das Jahr 2024 genehmigt und den Zinssatz für interne Verrechnungen sowie für die Verrechnung von Zinsen im Kontokorrent mit der Evang.-ref. Kirchgemeinde Russikon und mit der Interkommunalen Anstalt Alters- und Pflegeheim Rosengasse per 1. Januar 2024 auf ein Prozent festgelegt;
  • die Gemeindeversammlung vom 4. September 2023 mangels Traktanden abgesagt;
  • die Jahresrechnung über die Betriebs- und Investitionskosten für das Jahr 2022 der Abwasserreinigungsanlage des Zweckverbandes ARA Fehraltorf-Russikon zur Kenntnis genommen und genehmigt.
  • Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird von den beiden Verbandsgemeinden (Russikon 26.3 %, Fehraltorf 73.7 %) getragen. Der Anteil der Gemeinde Russikon beträgt CHF 751‘588.76.

    Die Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens zeigt bei Ausgaben von CHF 6‘214‘597.25 und Einnahmen von CHF 2‘186‘931.45 Nettoinvestitionen von CHF 4‘027‘665.80;

  • die Wahl der Firma Redi AG, Frauenfeld, als Kontrollstelle der Interkommunalen Anstalt GerAtrium Pfäffikon für das Jahr 2023 bestätigt.
Kartenausschnitt Windpotentialgebiete Windenergie
Abbildung: Kartenausschnitt Potentialgebiete Windenergie (Quelle: Baudirektion Kanton Zürich)