Informationen

Datum
7. März 2021
Lokalität

Gemeindehaus (im Eingangsbereich) an der Kirchgasse 4 in 8332 Russikon.
 

Kontakt
Marc Syfrig, Gemeindeschreiber
Beschreibung

Die aktuellen Abstimmungsergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden jeweils direkt auf der Webseite des Kantons publiziert.

Eidgenössische Vorlagen

«Ja zum Verhüllungsverbot»

Formulierung
1. Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
Ebene
Bund
Art
Initiative

elektronische Identifizierungsdienste

Formulierung
Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste
Ebene
Bund
Art
Antrag

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Formulierung
Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspart-nerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Kantonale Vorlagen

Anpassung Grenzwerte

Formulierung
Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 17. August 2020; Anpassung Grenzwerte)
Ebene
Kanton
Art
Antrag

klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive

Formulierung
Sozialhilfegesetz (SHG) (Änderung vom 15. Juni 2020; klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive)
Ebene
Kanton
Art
Antrag

«Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben»

Mehrfachvorlage
Beschreibung

A.   Kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» 

B.   Gegenvorschlag des Kantonsrates Polizeigesetz (PolG) (Änderung vom 9. März 2020;
       Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen)

C.  Stifrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Kantonale       
      Volksinitiative als auch deer Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?
      Vorlage A (Kantonale Volksinitiative)
      Vorlage B (Gegenvorschlag des Kantonsrates)

Ebene
Kanton
Art
Initiative

Bezirkswahlen

Erneuerungswahl von zwei Mitgliedern des Bezirksrates Pfäffikon für die Amtsdauer 2021 – 2025; Erster Wahlgang

Ebene
Bezirk
Art
Exekutive

Kreis-Wahlen

Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027; Erster Wahlgang

Beschreibung

Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 bis 2027 |  Abstimmungsresultate 1. Wahlgang vom 7. März 2021  |  Anordnung 2. Wahlgang auf Sonntag, 13. Juni 2021

Zahl der Stimmberechtigten

3‘048

eingegangene Stimmrechtsausweise

1‘714

Stimmbeteiligung

41,57%

Total eingegangene Wahlzettel

1‘267

abzügl. ungültig eingelegte Wahlzettel

-            13

abzügl. leere Wahlzettel

-        75

abzügl. ungültig Wahlzettel

-            0

Gültig Wahlzettel / massgebende Stimmen

1‘179

geteilt durch 2-fache Sitzzahl

589.5

das absolute Mehr beträgt

590

Das absolute Mehr verpasst / nicht gewählt

Bürgisser Pascal, parteilos

Spälti Jost, parteilos

Borcard Alfred, parteilos

Vereinzelte

 

464

423

276

16

 

Anordnung 2. Wahlgang

Infolge Nichterreichung des absoluten Mehrs wird für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin ein zweiter Wahlgang auf Sonntag, 13. Juni 2021, festgesetzt. Es gelangt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zur Anwendung. Entscheidend ist das relative Mehr.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen. Personen, welche auf dem Beiblatt zum zweiten Wahlgang aufgeführt werden möchten, melden sich schriftlich bis spätestens am Mittwoch, 31. März 2021 (Eingang) beim Gemeinderat, Kirchgasse 4, 8332 Russikon. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Das Formular für die Wahlvorschläge kann bei der Gemeinderatskanzlei unter der Telefonnummer 043 355 61 12 oder per Mail an info@russikon.ch bestellt oder auf der Website www.russikon.ch heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

Russikon, 10. März 2021

GEMEINDERAT RUSSIKON

Anzahl Stimmberechtigte
3'048
Stimmbeteiligung
41,57%
Ebene
Kreis
Art
Legislative
Name
13_zol_21_2020-10-28_Ersatzwahl_FriedensrichterIn.pdf Download 0 13_zol_21_2020-10-28_Ersatzwahl_FriedensrichterIn.pdf
Publikation_Wahlergebnisse_1._Wahlgang.pdf Download 1 Publikation_Wahlergebnisse_1._Wahlgang.pdf