Amtliche Publikation | Totalrevision Gemeindeordnung | Abstimmungsresultat vom 29. November 2020
Stimmberechtigte | 3'058 |
Total eingegangene Stimmzettel | 1'468 |
Stimmbeteiligung 48.01 % | |
abzügl. ungültig eingelegte Stimmzettel | - 6 |
abzügl. leere Stimmzettel | - 46 |
abzügl. ungültige Stimmzettel | - 0 |
Gültige Stimmzettel | 1'416 |
Ja-Stimmen | 1'237 |
Nein-Stimmen | 179 |
Die Vorlage ist angenommen.
Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i. V. m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m.§ 19b Abs. 2 lit.c sowie § 20und §22 Abs. 1 VRG).
GEMEINDERAT RUSSIKON