Amtliche Publikation | Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 - 2027

28. Oktober 2020

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 findet am 7. März 2021 statt. Für die Wahl wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich schriftlich bis spätestens Freitag, 18. Dezember 2020, beim Gemeinderat Russikon zu melden. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Das Formular für die Aufnahme auf dem Beiblatt kann bei der Gemeinderatskanzlei unter der Telefonnummer 043 355 61 12 oder per Mail an info@russikon.ch bestellt oder auf der Website www.russikon.ch heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

GEMEINDERAT RUSSIKON

Amtliche Publikationen

Zugehörige Objekte

Name
Formular_Aufnahme_auf_dem_Beiblatt.docx Download 0 Formular_Aufnahme_auf_dem_Beiblatt.docx