Amtliche Publikation | Wiedererwägung Aufhebung Flurwege Kat.-Nr. 420 und 1835
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich und begründet Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat Russikon