Amtliche Publikation | Anordnung der Ersatzwahl für ein Mitglied Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

3. Februar 2021

Für die aus der Sozialbehörde Russikon per 22. Dezember 2020 austretende Anna Rietschel ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 bis 2022 zu wählen. Für die Ersatzwahl sind Wahlvorschläge bis spätestens am Dienstag, 16. März 2021, beim Gemeinderat Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, einzureichen. Das Formular für die Wahlvorschläge kann bei der Gemeinderatskanzlei unter der Telefonnummer 043 355 61 12 oder per Mail an info@russikon.ch bestellt oder auf der Website www.russikon.ch heruntergeladen werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Russikon hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Russikon erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 13. Juni 2021 eine Urnenwahl durchgeführt. Es werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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