Amtliche Publikation | Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021 bis 2027 | Abstimmungsresultate 1. Wahlgang vom 7. März 2021 | Anordnung 2. Wahlgang auf Sonntag, 13. Juni 2021

10. März 2021

Zahl der Stimmberechtigten

3‘048

eingegangene Stimmrechtsausweise

1‘714

Stimmbeteiligung

41,57%

Total eingegangene Wahlzettel

1‘267

abzügl. ungültig eingelegte Wahlzettel

-            13

abzügl. leere Wahlzettel

-        75

abzügl. ungültig Wahlzettel

-            0

Gültig Wahlzettel / massgebende Stimmen

1‘179

geteilt durch 2-fache Sitzzahl

589.5

das absolute Mehr beträgt

590

Das absolute Mehr verpasst / nicht gewählt

Bürgisser Pascal, parteilos

Spälti Jost, parteilos

Borcard Alfred, parteilos

Vereinzelte

 

464

423

276

16

 

Anordnung 2. Wahlgang

Infolge Nichterreichung des absoluten Mehrs wird für die Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin ein zweiter Wahlgang auf Sonntag, 13. Juni 2021, festgesetzt. Es gelangt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zur Anwendung. Entscheidend ist das relative Mehr.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person. Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen. Personen, welche auf dem Beiblatt zum zweiten Wahlgang aufgeführt werden möchten, melden sich schriftlich bis spätestens am Mittwoch, 31. März 2021 (Eingang) beim Gemeinderat, Kirchgasse 4, 8332 Russikon. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Das Formular für die Wahlvorschläge kann bei der Gemeinderatskanzlei unter der Telefonnummer 043 355 61 12 oder per Mail an info@russikon.ch bestellt oder auf der Website www.russikon.ch heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.

GEMEINDERAT RUSSIKON

Amtliche Publikationen

Zugehörige Objekte

Name
Formular_Aufnahme_auf_dem_Beiblatt_2._Wahlgang_FriedensrichterIn.docx Download 0 Formular_Aufnahme_auf_dem_Beiblatt_2._Wahlgang_FriedensrichterIn.docx