Amtliche Publikation | Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022

19. März 2021

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. Februar 2021 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sozialbehörde innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Krauer Adrian, geb. 1985, Dipl. Experte Intensivpflege NDS HF, Obermoosstrasse 1, 8332 Russikon, parteilos

In Anwendung von Art. 4 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 26. März 2021, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Das entsprechende Formular kann auf www.russikon.ch bezogen werden.

Der Gemeinderat erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 13. Juni 2021 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel mit Beiblatt durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

GEMEINDERAT RUSSIKON

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