Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein.

Voraussetzungen
Gemäss Art. 8 Abs. 2 Waffengesetz erhalten keinen Waffenerwerbschein Personen, die:

  • das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben
  • entmündigt sind
  • zur Annahme Anlass geben, dass sie sich oder Dritte mit der Waffe gefährden
  • wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind. Dies gilt, so lange der Eintrag nicht gelöscht ist.


Vorgehen

Füllen Sie auf das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei (fedpol) aus. Dem Gesuch sind beizulegen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaats beizulegen, welche den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

Das Gesuch ist bei der Gemeindeverwaltung Russikon, Abteilung Sicherheit & Gesundheit, einzureichen.

Der Waffenerwerbschein wird nach den nötigen Abklärungen versandt.

Kosten

  • Waffenerwerbschein CHF 50.00

Gut zu wissen

  • Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig.
  • Mit einem Waffenerwerbsschein können höchsten drei Waffen bezogen werden.

 

Preis

50.00

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