Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Unterschriften sind entweder beim Notariat oder beim Gemeindeammannamt zu leisten oder anzuerkennen. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zu der öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.

Für die Gemeinde Russikon ist das Notariat Pfäffikon ZH, 044 752 38 38 oder pfaeffikon@notariate-zh.ch oder Michael Sigg, 043 288 70 90 oder betreibungsamt@pfaeffikon.ch, zuständig.

Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Russikon ist nicht befugt, Unterschriften zu beglaubigen.

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