Zusatzleistungen zur AHV/IV
Der Kanton und die Gemeinden richten Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls die AHV- oder IV-Rente sowie das restliche Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie ein Gesuch zur Prüfung Ihres Anspruchs auf Zusatzleistungen stellen.
Für die Zusatzleistungen zur AHV/IV der Gemeinde Russikon ist das Sozialamt der Gemeinde Pfäffikon ZH zuständig.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Amt für Zusatzleistungen
Hochstrasse 1
8332 Pfäffikon
Telefon 044 952 52 40 | E-Mail sozialversicherungen@pfaeffikon.ch