Aufenthaltsausweis
Wer sich vorübergehend über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten in einer anderen Gemeinde aufhält und regelmässig nach Russikon zurückkehrt, ist verpflichtet, sich bei der entsprechenden Aufenthaltsgemeinde als Aufenthalter anzumelden. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis, welchen Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen oder über unseren Online-Dienst bestellen können.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 043 355 61 00 | einwohnerkontrolle@russikon.ch |
Name |
---|
Wochenaufenthalt |