Beim Wegzug ins Ausland melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle und des Steuersekretariats ab.  

Bitte kommen Sie mindestens vier Wochen vor der Abmeldung ins Ausland persönlich im Steueramt vorbei und bringen Sie die ausgefüllte Checkliste mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen mit.

Folgendes muss vor der Abmeldung erledigt sein:

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Schweizerbürger/innen: Identitätskarte / Reisepass
  • Alle anderen Staatsangehörigen: Reisepass, Ausländerausweis

Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt eine gültige Aufenthaltsbewilligung (C, B, L) per Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen.

Informationen dazu finden Sie in der Weisung des Migrationsamtes des Kantons Zürich vom 21. August 2020.

Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Steuersekretariat 
Telefon 043 355 61 32                                         
E-Mail steueramt@russikon.ch                             

 

 

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Kirchgasse 4
8332 Russikon
Tel. 043 355 61 00
Fax 043 355 61 62
einwohnerkontrolle@russikon.ch
Steuern
Kirchgasse 4
8332 Russikon
Tel. 043 355 61 32
Fax 043 355 61 62
steueramt@russikon.ch

Abmeldung

Damit wir Sie bei einem Wegzug aus der Gemeinde Russikon aus unserem Einwohner-, Stimm- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter d…

Damit wir Sie bei einem Wegzug aus der Gemeinde Russikon aus unserem Einwohner-, Stimm- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über eUmzugCH abmelden.

Wegzug ins Ausland | Informationen und Checkliste

Bei einem Wegzug ins Ausland hilft Ihnen bei der Vorbereitung die unten unter Dokumente aufgeführte Checkliste und das Informationsblatt.  

Bei einem Wegzug ins Ausland hilft Ihnen bei der Vorbereitung die unten unter Dokumente aufgeführte Checkliste und das Informationsblatt.  

Wegzug ins Ausland | Vollmacht

Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz.

Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz.

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