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Fristerstreckung Steuererklärung
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steuern | 043 355 61 32 | steueramt@russikon.ch |
Bemerkung
Gesuche um Fristerstreckung sind vor deren Ablauf zu stellen. Die Fristen können längstens bis 30. November verlängert werden. Bei Selbständigerwerbenden ist bereits eine verlängerte Frist bis 30. September auf der Steuererklärung eingetragen.
Verfahren
Bitte beachten Sie die Meldung nach dem Abschicken des Formulars.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.