Zweiter Wahlgang Ständerat | KEZO Statutenrevision

Informationen

Datum
17. November 2019
Lokalität
Russikon, Gemeindehaus
Kontakt
Marc Syfrig
Beschreibung

Die Ergebnisse werden auf der Homepage des Kantons Zürich unter folgendem Link aufgeschaltet.

https://wahlen-abstimmungen.zh.ch/internet/justiz_inneres/wahlen-abstimmungen/de/wahlen.html

Vorlagen Kreis

KEZO Satutenrevision

Beschreibung

Grundlegende Änderungen von Zweckverbandsstatuten bedürfen der Zustimmung aller Verbandsgemeinden. Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beschliessen Vorlagen über die Revision von Verbandsstatuten an der Urne. Der Verwaltungsrat der KEZO hat festgehalten, dass die Statutenrevision am 17. November 2019 zur Abstimmung unterbreitet wird.

Wahlen und Abstimmungen an der Urne werden durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Gemäss KEZO-Statuten ist der Gemeinderat Hinwil wahlleitende Behörde. In Anwendung dieser Bestimmung hat der Gemeinderat Hinwil den Urnengang für die Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) auf Sonntag, 17. November 2019, angesetzt.

Die neuen Statuten basieren auf den vom Kanton vorgegebenen Musterstatuten für Zweckverbände und sind daher mit den alten Statuten der KEZO aus dem Jahre 2009 nicht mehr zu vergleichen. Es wurden nur punktuelle für die KEZO relevante Gegebenheiten in den neuen Statuten zusätzlich berücksichtigt. Bei den Finanzkompetenzen sind die Abstufungen zwischen Verwaltungsrat, Delegiertenversammlung und Souverän unverändert geblieben.

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Antrag an der Urnenabstimmung im November 2019 zuzustimmen.

Formulierung
Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO)
Ebene
Kreis
Art
Antrag