Der Gemeinderat berichtet…
Die 1972 erstellte Reitistrasse in Madetswil wird umfassend saniert.
Der Strassenoberbau befindet sich in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Gleichzeitig werden innerhalb des Projektperimeters verschiedene Abwasseranlagen sowie Werkleitungen in Koordination mit der Strassensanierung modernisiert.
Bereits 2013 wurde ein erstes Bauprojekt durch die M. Wiesendanger AG ausgearbeitet. Damals wurde zur Verbesserung der Schulwegsicherheit lediglich das hangseitige Trottoir realisiert. Ein notwendiges Rodungsgesuch wurde jedoch versäumt. Dies wird im Rahmen der aktuellen Neulancierung des Sanierungsprojekts nachgeholt. Im Zuge der Neulancierung wurde das ursprüngliche Bauprojekt grundlegend überarbeitet und erweitert.
Neben der Sanierung der Reitistrasse umfasst das Projekt nun auch Kanalerweiterungsbauten. Zudem werden die ersten 60 Meter der Schürhofstrasse saniert. Hierbei wird die bestehende Strassenentwässerung direkt in den Gsangbach geleitet, um die überlastete Meteorwasserkanalisation in der Balmwiesenstrasse zu entlasten.
Zur weiteren Verbesserung der Schulwegsicherheit wird der Einlenker Lettenstrasse durch den Bau eines Trottoirs und eines Randsteins eingeengt und vom Fussgängerverkehr abgetrennt.
Der Gemeinderat hat das überarbeitete Bauprojekt der Geoinfra Ingenieure AG genehmigt. Für die Sanierung und Erneuerung der Strasse sowie der Abwasseranlage wurde ein Gesamtkredit von CHF 2'205'000.00 als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Baumeisterarbeiten werden von der Strazo Strassen und Tiefbau AG aus Hinwil ausgeführt.
Sanierung der Schulanlage Balmwiesen: Planungsarbeiten starten
Die Schulanlage Balmwiesen in Madetswil, ein denkmalgeschütztes Objekt von überkommunaler Bedeutung, bedarf einer umfassenden Sanierung, um den Schulbetrieb langfristig sicherzustellen. Die Anlage wurde 1966/67 erbaut, zuletzt 1999 teilweise renoviert und erweitert. Inzwischen bestehen erhebliche bauliche Mängel, darunter Feuchtigkeitsschäden, Radonbelastung sowie nicht mehr funktionstüchtige Sickerleitungen. Darüber hinaus erfüllt die Schulanlage weder die aktuellen Brandschutzvorschriften noch die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Energievorschriften.
Der Gemeinderat hat für die ersten Planungsschritte insgesamt CHF 117'000.00 bewilligt. Dies umfasst die Bedarfsabklärung, Bestandsaufnahmen, die Erstellung eines Massnahmenkatalogs sowie ein Planerwahlverfahren zur Auswahl eines Generalplanerteams.
Die Sanierungsarbeiten sollen in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen. Die Arbeiten begannen im Februar 2025 mit den Bestandsaufnahmen und der Bedarfsabklärung. Anschliessend folgt bis November 2025 die Durchführung des Planerwahlverfahrens. Im Juni 2026 soll der Projektierungskredit der Gemeindeversammlung vorgelegt werden, sodass unmittelbar danach mit den Projektierungsarbeiten begonnen werden kann. Ziel ist es, die Struktur der Anlage weitgehend zu erhalten, den Sanierungsbedarf zu decken und gleichzeitig die künftige Nutzung für den Schulbetrieb zu optimieren.
Die Planungskommission, bestehend aus Vertretungen der Gemeinde und der Schule, wird die Arbeiten eng begleiten und die Öffentlichkeit regelmässig über den Fortschritt informieren.
Vertrag mit Staatsarchiv verlängert
Die Anforderungen an die Gemeinde bezüglich Informationsverwaltung- und Archivierung sind hoch. Einerseits gelangen Informationen über zahlreicheren Kanälen in die Verwaltung (physische Post, E-Mail, Telefon, SMS etc.), andererseits sind die gesetzlichen Grundlagen für die Verwaltung, Aufbewahrung und Verfügbarmachung dieser Informationen anspruchsvoll. Die Gemeinde steht im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip sowie zwischen dem Gebot der Ökonomie und Effizienz und dem Gebot der Sicherheit und Beständigkeit öffentlicher Daten.
Die Archivierungsarbeiten werden seit 1. Januar 2021 durch das Staatsarchiv betreut. Die Gemeinde Russikon hat sich am Pilotprojekt «Informationsverwaltung» beteiligt. Kernpunkt dieses Angebots ist, dass das Staatsarchiv den Gemeinden einen professionellen und ausgebildeten Archivar zur Verfügung stellt, welcher im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung regelmässig bei der Gemeinde tätig ist. Die Archivare bleiben Angestellte des Staatsarchivs und werden von diesem fachlich- und personell geführt und auch mit der notwendigen Arbeits- und Kommunikationsinfrastruktur ausgerüstet.
Der geschätzte Aufwand wird durch das Staatsarchiv nach Einwohnerzahl und festgelegt. Für Russikon gilt ein Pensum von 12 Prozent, was mit einer jährlichen pauschalen Entschädigung von CHF 20‘000.00 abzugelten ist. Der Vertrag wurde um fünf Jahre bis 31. Dezember 2030 verlängert.
Eigentümerstrategie Spital Uster AG verabschiedet
Am 11. März 2024 hat die Gemeindeversammlung der beantragten Aktenkapitalerhöhung im Umfang von maximal CHF 546'000.00 für die Spital Uster AG zugestimmt.
Nachdem die Aktienkapitalerhöhung zustande gekommen ist, haben die Aktionärsgemeinden eine gemeinsame Eigentümerstrategie erarbeitet. Der Gemeinderat hat diese nun genehmigt.
Zudem hat der Gemeinderat…
- vom Bericht der GemeindeFinanzen.ch GmbH über die Sachbereichsprüfung «Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe» Kenntnis genommen. Anhand der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gesetze, Verordnungen und SKOS-Richtlinien innerhalb der Brandbreite grundsätzlich eingehalten werden;
Was sind die SKOS-Richtlinien? Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration. Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse. |
- das Budget 2025, den Finanz- und Aufgabenplan 2025 bis 2028, sowie die Anpassung der Taxordnung mit Tarifblatt, gültig ab 1. Januar 2025, der IKA Alters- und Pflegezentrum Rosengasse zur Kenntnis genommen. Bei einem Gesamtaufwand von CHF 4'921'210.00 und einem Gesamtertrag von CHF 4'909'303.00 resultiert im Budget 2025 ein Aufwandüberschuss von CHF 11'907.00. Es sind Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen von CHF 312'500.00 vorgesehen;
- für die Ersatzbeschaffung des Anbaugerätes "Kehr-Saug-Kombination" der Firma Zimmermann AG, einen Kredit von CHF 77'200.00 bewilligt. Das Anbaugerät kommt in den täglichen Arbeiten der Unterhaltsdienste zum Einsatz und wird für die Schmutzaufnahme eingesetzt.
Russikon, 24. Januar 2025