Verzicht auf Weiterzug des Entscheids zum Quartierplan «Russikon Oberdorf»

18. Februar 2026
Der Bezirksrat Pfäffikon hat am 19. Januar 2026 den Stimmrechtsrekurs gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 18. Juni 2025 zum Quartierplan «Russikon Oberdorf» teilweise gutgeheissen.

Konkret wurden die Baukosten für die öffentlichen Abstellplätze und die Abstellplätze für die umliegende Kernzone im Be­trage von CHF 2,45 Mio. als gebundene Ausgabe aufgehoben. Der Bezirksrat kam u.a. zum Schluss, dass keine Dringlichkeit in dem Sinne bestehe, dass der Quartierplan sofort zur Genehmigung eingereicht wer­den müsse. Der Quartierplan «Russikon Oberdorf» sowie der Gestaltungsplan «Russikon Zentrum» sind grundsätzlich auf kommunaler Ebene festgesetzt. Die notwendige Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich verzögert sich weiterhin, da die sicherzustellenden Kosten aufgrund des Rekurses bzw. des Bezirksratsentscheides finanziell nicht gesichert sind.

Der Gemeinderat Russikon nimmt den Entscheid des Bezirksrates zur Kenntnis. Nach sorgfältiger Prüfung wurde beschlossen, den Entscheid nicht ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Ein Weiterzug wäre mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden, welche dieses für die Entwicklung des Dorfzentrums von Russikon wichtige Projekt weiter verzögern würde.

Der Gemeinderat wird die weiteren Schritte zeitnah prüfen und das Vorgehen festlegen.

GEMEINDERAT RUSSIKON