Die Würfel für die Legislatur 2026-2030 sind gefallen
Zum Gemeindepräsidenten wurde Philip Hirsiger mit 1'149 Stimmen wiedergewählt. Er war der einzige Kandidat für dieses Amt. Neben Philip Hirsiger (parteilos, 1'241 Stimmen als Gemeinderat) wurden auch die beiden bisherigen Gemeinderäte Raphael Alder (FDP, 1'090 Stimmen) und Stefan Fehr (SVP, 1'039 Stimmen) im Amt bestätigt. Neu in den Gemeinderat gewählt wurden Adrian Krauer (parteilos, 1'152 Stimmen), Christoph Casparis (FDP, 1'023 Stimmen) und Manuel Grözinger (SVP, 788 Stimmen).
Für die fünf Sitze in der Schulpflege kandidierten sieben Personen. Gewählt wurden die bisherigen Mitglieder Peter Minder (FDP, 939 Stimmen) und Marica Cvetic (FDP, 852 Stimmen) sowie die neu kandidierenden Franca Rütimann (parteilos, 881 Stimmen), Eliane Schumacher (FDP, 797 Stimmen) und Katrin Klassen (parteilos, 768 Stimmen). Für das Präsidium der Schulpflege kandidierte Peter Minder neu und wurde mit 825 Stimmen gewählt. Pascale Bräuer (parteilos) erreichte mit 703 Stimmen zwar das absolute Mehr von 560 Stimmen, konnte jedoch keinen Sitz erreichen. Marco Müller (SVP) erhielt 550 Stimmen.
Der Gesellschaftskommission gehören künftig Marianne Fahrni (FDP, 968 Stimmen), Mathias Oertle (parteilos, 961 Stimmen), René Zuber (parteilos, 833 Stimmen) und Guido Kirschke (SVP, 821 Stimmen) an.
In die Rechnungsprüfungskommission wurden Patrick Imwinkelried (FDP, 1'040 Stimmen), Laura Loeliger (SVP, 917 Stimmen), Stefan Mathys (PGR, 907 Stimmen), Jérôme Zaugg (FDP, 888 Stimmen) und Claudia Staub (SVP, 879 Stimmen) gewählt. Erwin Krauer (parteilos) erreichte mit 758 Stimmen zwar das absolute Mehr von 548 Stimmen, ist aber als überzählig ausgeschieden. Das Präsidium übernimmt mit 808 Stimmen wieder Stefan Mathys.
Die massgebenden Wahlresultate wurden am 9. März 2026 amtlich publiziert.
Anpassungen bei amtlichen Publikationen
Der Gemeinderat Russikon passt seine Praxis bei der amtlichen Publikation von Beschlüssen und Erlassen an die kantonalen Vorgaben an. Anlass dafür bildet ein Entscheid des Bezirksrat Pfäffikon vom Januar 2026, der eine gegen den Gemeinderat erhobene Aufsichtsbeschwerde teilweise gutgeheissen hat.
Der Bezirksrat hielt unter anderem fest, dass der Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2023, mit dem die Webseite der Gemeinde Russikon als amtliches Publikationsorgan festgelegt wurde, zusätzlich in die Gesetzessammlung der Gemeinde aufzunehmen ist. Es findet eine entsprechende Integration dieser Regelung in die Rechtssammlung statt.
Zudem wies der Bezirksrat darauf hin, dass Beschlüsse und Erlasse, soweit sie der amtlichen Publikation unterliegen, vollständig zu veröffentlichen sind. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, künftig bei amtlichen Publikationen auch die entsprechenden Beschlüsse mitzuveröffentlichen.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Beschlüssen über gebundene Ausgaben ist zudem eine Änderung des Gemeindegesetzes zu berücksichtigen. Ab 1. April 2026 müssen Beschlüsse über gebundene Ausgaben, sofern sie betragsmässig in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder eines Gemeindeparlaments fallen würden, veröffentlicht werden und eine Begründung der Gebundenheit sowie einen Hinweis auf das Rechtsmittel enthalten.
Mit der nun beschlossenen Anpassung stellt der Gemeinderat sicher, dass die Praxis der Gemeinde Russikon den kantonalen Vorgaben entspricht und die Transparenz der amtlichen Publikationen weiter gestärkt wird.
Zudem hat der Gemeinderat…
- das revidierte Reglement Informationsverwaltung genehmigt und per 25. Februar 2026 in Kraft gesetzt. Das überarbeitete Reglement orientiert sich an der aktuellen Mustervorlage des Staatsarchivs des Kantons Zürich und stellt sicher, dass die Informationsverwaltung der Gemeinde den kantonalen Vorgaben sowie den anerkannten archivfachlichen Standards entspricht;
- beschlossen, dass die Gemeindeingenieurleistungen im offenen Verfahren ausgeschrieben werden und die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen genehmigt;
- die Liegenschaft Bläsimühle 14, Madetswil, unter Schutz gestellt bzw. den entsprechenden Schutzvertrag genehmigt;
- das überarbeitete «Reglement Videoüberwachung» genehmigt und per 1. Mai 2026 in Kraft gesetzt;
- den Jahresbericht 2025 über die Leistungen des Staatsarchivs Zürich im Rahmen der integrierten Informationsverwaltung für die Gemeinde Russikon zur Kenntnis genommen.