Gemeinderat unterstützt Gemeindereferendum zum Lehrpersonalgesetz

21. Mai 2026
Der Gemeinderat Russikon schliesst sich dem vom Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich initiierten Gemeindereferendum gegen die Änderung des Lehrpersonalgesetzes an. Damit soll die Bevölkerung über diese Vorlage mit erheblichen finanziellen Auswirkungen mitentscheiden können.

Der Kantonsrat hat am 2. März 2026 eine Änderung des Lehrpersonalgesetzes beschlossen, die mit deutlich höheren Kosten für Kanton und Gemeinden verbunden ist. Während ursprünglich Mehrkosten von rund CHF 25 Mio. vorgesehen waren, belaufen sich diese gemäss aktuellem Beschluss auf rund CHF 83 Mio. pro Jahr. Davon hätten die Gemeinden aufgrund des geltenden Kostenschlüssels einen Anteil von rund CHF 67,3 Mio. zu tragen.

Die Ausgaben im Bereich der Volksschule machen bereits heute einen grossen Teil der Gemeindebudgets aus. In Russikon beträgt dieser Anteil über die Hälfte der Gesamtausgaben. Aus Sicht des Gemeinderates würde die vorgesehene Gesetzesänderung die finanzielle Belastung weiter erhöhen und den Handlungsspielraum der Gemeinden zusätzlich einschränken.

Kritisch beurteilt wird insbesondere, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen auf kantonaler Ebene festgelegt werden, während die Gemeinden den überwiegenden Teil der Kosten tragen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Umsetzung der Vorlage eine Erhöhung des kommunalen Steuerfusses erforderlich machen könnte.

Was ist ein Gemeindereferendum?

Das Gemeindereferendum ist ein in der Kantonsverfassung des Kantons Zürich vorgesehenes Instrument der direkten Demokratie. Es ermöglicht politischen Gemeinden, gemeinsam eine Volksabstimmung über einen Beschluss des Kantonsrates zu verlangen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens zwölf Gemeinden innert 60 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung eines kantonalen Beschlusses dafür aussprechen. Wird diese Schwelle erreicht, wird die Vorlage der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich zur Abstimmung unterbreitet.

Mit dem Beitritt zum Gemeindereferendum setzt sich der Gemeinderat dafür ein, dass die Stimmbevölkerung über diese Vorlage mit erheblichen Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen entscheiden kann.

Verbundfahrplanprojekt 2027/2028

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Verbundfahrplanprojekts 2027/2028 des Zürcher Verkehrsverbund mit den aus der Bevölkerung eingereichten Fahrplanbegehren befasst. Grundsätzlich unterstützt der Gemeinderat diese Anliegen, sofern daraus für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Im Zentrum der gemeinderätlichen Anträge steht die Buslinie 825 (Turbenthal-Madetswil-Russikon-Pfäffikon), für welche ein durchgehender Halbstundentakt gefordert wird. Damit soll insbesondere die Erreichbarkeit der Ortsteile Madetswil und Bläsimühle sowie die Anbindung an den Bahnverkehr für Pendlerinnen und Pendler sowie Schülerinnen und Schüler verbessert werden.

Weiter beantragt der Gemeinderat die Prüfung von Frühkursen auf den Buslinien im Gemeindegebiet, um den Anschluss an die künftig geplante frühe S-Bahn-Verbindung sicherzustellen.

Zudem hat der Gemeinderat…

  • den Revisionsbericht der GemeindeFinanzen.ch GmbH zur Jahresrechnung 2025 genehmigt. Dieser enthält nur geringfügige Feststellungen. Die Abteilung Finanzen wurde beauftragt, die festgestellten Massnahmen zu treffen;
  • dem Gesuch der Jagdgesellschaft Tannenberg entsprochen, Matthias Mettler als neuen Pächter aufzunehmen. Der Gemeinderat wünscht ihm gutes Geschick und alles Gute in seiner neuen Funktion;
  • die Liegenschaft Sennhof 9, Russikon, unter Schutz gestellt und den entsprechenden verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt. Das Gebäude darf nicht abgebrochen werden;
  • für die Gemeindeverwaltung während der drei mittleren Wochen der Sommerferien (20. Juli bis 7. August 2026) reduzierte Öffnungszeiten festgelegt. Die detaillierte Information erfolgt in der Juli-Ausgabe des äxgüsi.