Anordnung Urnenabstimmung - Totalrevision Zweckverbandsstatuten des Zweckverbandes Soziales Bezirk Pfäffikon ZH, Pfäffikon
die Totalrevision der Zweckverbandsstatuten des Zweckverbandes Soziales Bezirk
Pfäffikon auf den Sonntag, 28. Februar 2027, angeordnet.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen die Anordnung der Urnenabstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Kontaktstelle
Gemeinde Pfäffikon Hochstrasse 1 8330 Pfäffikon ZH
Die Anordnung der Gemeinde Pfäffikon finden Sie unten angefügt.
Zugehörige Objekte
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| Anordnung der Gemeinde Pfäffikon einer Urnenabstimmung vom 28. Februar 2027 (PDF, 350 kB) | Download | 0 | Anordnung der Gemeinde Pfäffikon einer Urnenabstimmung vom 28. Februar 2027 |