Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026–2030

5. Dezember 2025

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied des Gemeinderates

Alder Raphael 1983 Wingertenstrasse 3
8322 Madetswil
Bankwirtschafter HF bisher FDP
Casparis Christoph 1973 Bhofwis 15
8332 Russikon
Rechtsanwalt neu FDP
Fehr Stefan 1967 Dorfstrasse 4
8332 Rumlikon
Flugzeugmechaniker bisher SVP
Grözinger Manuel 1964 Wilhofstrasse 6
8332 Russikon
Versicherungsberater neu SVP
Hirsiger Philip 1977 Tösstalstrasse 3
8332 Rumlikon

Kaufmännischer Angestellter,
Musiker

bisher parteilos
Krauer Adrian 1985 Obermoosstrasse 1
8332 Russikon
Dipl. Experte Intensivpflege, Teamleiter neu parteilos

Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates

Hirsiger Philip 1977 Tösstalstrasse 3
8332 Rumlikon

Kaufmännischer Angestellter,
Musiker

bisher parteilos

Als Mitglied der Schulpflege

Bräuer Pascale 1966 Mettlenstrasse 11
8332 Russikon 
- bisher parteilos
Cvetic Marica 1985 Eggwiesstrasse 32
8332 Russikon
Bankkauffrau bisher FDP
Minder Peter 1956 Kirchgasse 12
8332 Russikon
Journalist bisher FDP
Müller Marco 1968 Stuketenstrasse 20
8332 Rumlikon
Mathematiker neu SVP
Schumacher Eliane 1973 Im Rank 27
8332 Rumlikon
Kommunikations- und 
Eventfachfrau
neu FDP

Als Präsidentin bzw. Präsident der Schulpflege

Minder Peter 1956 Kirchgasse 12
8332 Russikon
Journalist bisher FDP

Als Mitglied der Gesellschaftskommission

Fahrni Marianne 1974 Bhofwis 9
8332 Russikon
Kaufmännische
Angestellte
neu FDP
Kirschke Guido 1965 Russikerstrasse 5
8332 Rumlikon
Wirtschaftsinformatiker neu SVP
Oertle Mathias 1971 Rosengasse 5
8332 Russikon
Bauunternehmer neu parteilos
Zuber René 1965 Weidstrasse 20
8332 Russikon
Vertrieb Aussendienst neu parteilos

Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission

Imwinkelried Patrick 1984 Eggwiesstrasse 46
8332 Russikon
Dipl. Wirtschaftsprüfer neu FDP
Loeliger Laura 1956 Wettsteinstrasse 6
8332 Russikon
Bankfachfrau bisher SVP
Mathys Stefan 1975 Wettsteinstrasse 57
8332 Russikon
Bauingenieur bisher PGR
Staub Claudia 1960 Haldenweg 13
8322 Madetswil
Kauffrau bisher SVP
Zaugg Jérôme 1985 Eggwiesstrasse 26
8332 Russikon
Kaufmännischer
Angestellter
neu FDP

Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission

Mathys Stefan 1975 Wettsteinstrasse 57
8332 Russikon
Bauingenieur bisher PGR

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, 14:00 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Als Mitglied der Gemeindebehörden ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der oben erwähnten Gemeindebehörden kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der entsprechenden Gemeindebehörde (Gemeinderat, Schulpflege und Rechnungsprüfungskommission) wählen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können unter www.russikon.ch oder bei der Abteilung Präsidiales, Kirchgasse 4, Russikon, bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 19. Dezember 2025 auf www.russikon.ch amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026, statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon ZH, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

GEMEINDERAT RUSSIKON