Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder und des Präsidiums der evang.-ref. Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030

5. Dezember 2025

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evang.-reformierten Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

Brunken Evelin 1973 Schlatterstrasse 15
8332 Russikon
Mitarb. Spital bisher parteilos  
Furrer Marie Cacilia
(Maria)
1957 Dorfstr. 10
8322 Gündisau
Pensionierte
Pflegefachfrau
bisher parteilos  
Lämmle Mirjam 1972 Im Bettelacher 8
8332 Russikon
Kindergärtnerin bisher parteilos  
Liechti Marie
(Marei)
1952 Bruderbüelstr. 11
8332 Russikon
Pensionierte
Lehrerin
bisher EVP  
Mamié Daniela 1964 Fehraltorfstr. 14
8332 Russikon
Kaufm.
Sachbearbeiterin
bisher parteilos  
Mink Richard 1974 Chuderstr. 9
8332 Rumlikon
Bau/Projektleiter bisher parteilos  
Pettermand Thomas 1965 Türiwis 28
8332 Russikon
Schreiner neu parteilos  

Als Präsidentin bzw. Präsident der evang.-ref. Kirchenpflege

Liechti Marie
(Marei)
1952 Bruderbüelstr. 11
8332 Russikon
Pensionierte
Lehrerin
bisher EVP

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, 14:00 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Kirchgasse 4, 8332 Russikon, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).

Als Mitglied der evang.-ref. Kirchenpflege ist jede Person wählbar, welche

  •  
  • Mitglied der Landeskirche ist;
  • Wohnsitz in der politischen Gemeinde Russikon hat;
  • über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt;
  • das 18. Altersjahr vollendet hat und
  • die weiteren Voraussetzungen gemäss Kirchenordnung erfüllt

(§ 23 GPR, Art. 20 Abs. 2 Kirchenordnung und Art. 5 der Kirchgemeindeordnung).

Als Präsidentin bzw. Präsident der evang.-ref. Kirchenpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der evang.-ref. Kirchenpflege wählen.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für Wahlvorschläge können unter www.russikon.ch oder bei der Abteilung Präsidiales, Kirchgasse 4, Russikon, bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 19. Dezember 2025 auf www.russikon.ch amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026, statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimm-rechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon ZH, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

GEMEINDERAT RUSSIKON