30. August 2023
Die FDP Russikon reichte eine Einzelinitiative «Mindestabstände von Windenergieanlagen gegenüber Bauzonen» ein. Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Russikon soll mit einer Bestimmung zu Mindestabständen von Windenergieanlagen gegenüber Bauzonen ergänzt werden.

Einzelinitiative «Mindestabstände von Windenergieanlagen gegenüber Bauzonen»

Die Einzelinitative der FDP Russikon, vertreten durch Parteipräsident Adrian Kurath, verlangt, dass Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe ab 30 Metern gegenüber der Bauzone einen Abstand von 1‘000 Meter nicht unterschreiten dürfen.

Begründet wird die Initiative wie folgt: «Der Regierungsrat des Kantons Zürich möchte im ganzen Kantonsgebiet etwa 120 Windräder von circa 240 Meter Höhe aufstellen. Es kann damit gerechnet werden, dass demnächst kantonale Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden sollen, um die Mitspracherechte der Gemeinden auszuhebeln.

Da solche gigantische Windkraftanlagen Gefahren und Belästigungen für Bewohnerinnen und Bewohner in der Nähe bilden (Eiswurf, Lärm, Infraschall, oszillierende Beschattung, Lichtverschmutzung durch rote Blinklichter in der Nacht, Beeinträchtigung der Umwelt durch massive Fundamente und geteerte Zufahrtsstrassen etc.), soll ein Mindestabstand von 1‘000 Metern eingeführt werden. In vielen Ländern sind zum Schutze der Anwohnerinnen und Anwohner Abstandsregelungen bereits vorhanden, auch im Kanton Baselland wird im Richtplan ein Mindestabstand von 700 Metern vorgesehen. In Deutschland gilt beispielsweise ein genereller Mindestabstand von 1‘000 Metern. Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit solcher Vorschriften bestätigt (1 C_ 149/2021, Urteil vom 25. August 2022).

Für den Schutz der Natur gibt es bereits strenge Vorschriften (Fledermäuse, Vögel, Grundwasser, Bäume, Wildtiere etc.), jedoch spielt der Schutz des Menschen bei der Planung von Windkraftanlagen kaum eine Rolle. Die Lärmschutzverordnung beispielsweise stammt aus dem Jahr 1986 und die Normen zur Beurteilung von Windkraftanlagen beziehen sich auf maximal 30 Meter hohe Windturbinen. Es ist daher zeitgemäss, dass auch in Schweizer Gemeinden moderne Abstandsregelungen eingeführt werden.»

Der Gemeinderat prüft nun die Gültigkeit dieser Initiative und wird den entsprechenden Entscheid publizieren.

Aktienkapitalerhöhung Spital Uster

Seit dem 1. Januar 2012 ist die Versorgungsverantwortung im Gesundheitsbereich zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt. Während der Kanton die stationäre Spitalversorgung sicherzustellen und zu finanzieren hat, müssen die Gemeinden die ambulante Pflege und die kommunale stationäre Langzeitpflege (Spitex und Pflegeeinrichtung) der Einwohnerschaft sicherstellen und finanzieren. Die Gemeinde Russikon blieb nach dieser Umstellung am Spital Uster beteiligt, welches per 1. Januar 2023 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde.

Um die Zukunft der Spital Uster AG zu sichern, soll das Aktienkapital von heute CHF 20 Mio. um maximal CHF 40 Mio. erhöht werden. Damit sollen Schulden abgebaut, anfallende Sanierungen finanziert und Investitionen getätigt werden.

Die Grundkapitalisierung des Spitals Uster wurde seinerzeit zu gering bemessen. Die aktuelle Unterbilanz wegen vier aufeinanderfolgenden, ungünstigen Betriebsjahren (Covid, Sistierung Bauvorhaben) belasten das Spital. Zudem müssen auslaufende Darlehen refinanziert werden. Die Banken fordern von den Trägergemeinden mittels Aktienkapitalerhöhung ein positives Bekenntnis zur Spital Uster AG, damit sie die fällig werdenden Darlehen refinanzieren.

Der Gemeinderat befürwortet die Aktienkapitalerhöhung. Jedoch wird vom Bezugsrecht der Gemeinde Russikon von CHF 728'000.00 (1.82 %) nicht Gebrauch gemacht. Da Russikon eine kleine Trägergemeinde ist und andere finanzielle Themen anstehen, sollen Aktien für symbolisch CHF 10'000.00 gezeichnet werden.

Der Gemeinderat anerkennt und verdankt die Leistung der Spital Uster AG für die Bevölkerung im Zürcher Oberland. Mit dem bereits gestellten Aktienkapital und dem symbolischen Beitrag soll die Spital Uster AG unterstützt und somit der Beitrag an eine regionale Gesundheitsversorgung inklusive Rettungsdienst bestätigt werden. Er ist sich dem Risiko der finanziellen Verpflichtungen gemäss Fusionsgesetz bewusst.

Tempo 30

Im Mai 2023 fand die öffentliche Planauflage zur Einführung von Tempo 30 in der Gemeinde Russikon statt. Innert der 30tägigen Frist gingen Einsprachen für die Ortsteile Gündisau (Zone 11) und Russikon (Zone 4/Quartier Wettstein) ein, die in Absprache mit der Kantonspolizei bereinigt werden. Es erfolgt eine erneute Ausschreibung. Für die übrigen Zonen hat die Verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei die Verkehrsanordnungen verfügt. Auf den entsprechenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt. Die Verfügungen der Kantonspolizei werden amtlich publiziert. Gegen diese kann Rekurs bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich eingereicht werden. Gehen keine Rekurse ein, sollten noch in diesem Jahr die Signalisationen und Markierungen gemäss Massnahmenplan erfolgen können. Für die Zonen 11 und 4 erfolgt die Umsetzung voraussichtlich erst im nächsten Jahr.

Umrüstung auf LED

Seit dem 1. September 2021 werden Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, lineare Hochvolt-Halogenlampen und Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor ausgephast. Die betroffenen Produktegruppen dürfen nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Ab September 2023 werden T8-Leutstofflampen, Hochvolt- und Niedervolt-Halogenlampen ausgephast. Nach diesen beiden Terminen entstehen für bestehende Lichtinstallationen Wartungsprobleme, da künftig kein Ersatz für ausgefallene Lampen mehr besteht. Folglich müssen die kommunalen Liegenschaften mit alten Leuchtmitteln (FL-Röhren) auf LED umgerüstet werden.

In einem ersten Schritt soll die gesamte Schulanlage Wettstein auf LED umgerüstet werden. Die Umstellung soll in den Herbstferien 2023 in Zusammenarbeit mit EKZ Eltop erfolgen. Der Schulbetrieb wird nicht beeinträchtigt. Die Firma LED Lichtkompetenz AG, Wolfhausen, liefert die Paneele und die EKZ Eltop montiert diese. Auch die übrigen Liegenschaften sollen nach dieser Methode umgerüstet werden.

Für den Ersatz der Leuchtmittel der Schulanlage Wettstein hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 150‘000.00 bewilligt.

Zudem hat der Gemeinderat…

  • die generelle Schliessung der Schalter der Gemeindeverwaltung sowie der Bibliothek über die Feiertage 2023/2024 festgesetzt. Die Wiedereröffnung der Schalter erfolgt am 3. Januar 2023;
  • dem Gesuch, Lothar Denzler als neuen Pächter in die Jagdgesellschaft Tannenberg aufzunehmen, entsprochen. Der Gemeinderat wünscht dem neuen Pächter gutes Geschick und «Weidmannsheil»;
  • mit dem Schweizerischen Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einen Vertrag zum Aufbau des betrieblichen Sicherheitssystems genehmigt und die damit verbundenen Kosten von CHF 44‘500.00 für die Jahre 2024 bis 2026 bewilligt;
  • das Gebäude an der Grosswisstrasse 20, Russikon, unter Schutz gestellt;
  • die Jahresrechnung 2022 und den Jahresbericht 2022 des Zweckverbandes Soziales-bp genehmigt. Die Laufende Rechnung sieht bei einem Aufwand von CHF 6‘652‘655.45 und einem Ertrag von CHF 995‘441.65 einen Aufwandüberschuss von CHF 5‘657‘213.80 vor, welcher zulasten der Verbandsgemeinden geht. Der Anteil der Gemeinde Russikon am Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung beträgt CHF 343‘861.85;
  • vom Projekt «Werkleitungsgang Nord» und «Wärmezentrale ARA» des Ingenieurbüros Gujer AG, Rümlang, zustimmend Kenntnis genommen. Für den Bau des Werkleitungsgang Nord wird ein Kredit im Betrag von CHF 1'920'000.00 (Anteil Gemeinde Russikon 26.3% bzw. CHF 504'960.00) genehmigt;
  • den Mietvertrag der Wincasa AG, Uster, für die Räumlichkeiten der Bibliothek Russikon um fünf Jahre verlängert. Die Mietkosten inkl. Nebenkosten belaufen sich auf CHF 70‘644.00 pro Jahr. Die Verlängerung des Mietvertrags läuft bis 31. Juli 2029;
  • für die Projekterweiterung der Oberbauerneuerung der Rosengasse, Russikon, eine Krediterhöhung von CHF 120‘000.00 bewilligt. Dieser Betrag ist im Budget 2023 nicht enthalten. Die freihändige Auftragsvergabe erfolgte an die STRAZO Strassen- und Tiefbau AG, Hinwil;
  • für die Einführung der Fallführungssoftware Tutoris der INFOGATE AG, Zürich, im Bereich Soziales einen Kredit von CHF 85‘000.00 bewilligt.