27. Februar 2024
Ab 25. März 2024 stellt der Russiker Kunstschaffende Walter Schmidt seine Werke im Gemeindehaus Russikon aus. Die Kunstausstellung «Eine neue Sicht auf eine neue Welt» zeigt Objektbilder, wie man sie noch nie gesehen hat.

«Kunst im Gemeindehaus»

Die Bilder sind in ihrer Art einzigartig und das Ergebnis einer Mischung von ungebändigter Kreativität mit leicht verfügbarem, vielfältigem Gestaltungsmaterial, viel freier Zeit, aber auch Ausdauer und Liebe zum Detail.

Eröffnet wird die Ausstellung am Montag, 25. März 2024, 19.00 Uhr, mit einer Vernissage. Nach der Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten Philip Hirsiger findet eine Werkeinführung durch Walter Schmidt statt. Die Ausstellung kann im Anschluss während den Öffnungszeiten des Gemeindehauses von allen Interessenten frei besichtigt werden.

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Abbildung: Jungfernflug der Flügelmuttern

«Kunst im Gemeindehaus» findet in dieser Form zum ersten Mal statt. Grundsätzlich stehen die Räumlichkeiten Künstlerinnen und Künstlern für Ausstellungen zur Verfügung.

Energiestadt-Aktivitätenprogramm genehmigt

Mit dem Label Energiestadt wurde vom Gemeinderat letztmals im Jahr 2019 ein Aktivitätenprogramm verabschiedet. Dieses wurde nun im Rahmen des Re-Audits 2023 durch die Energiekommission überarbeitet und durch den Gemeinderat genehmigt. Das bis ins Jahr 2027 ausgearbeitete Programm enthält Aktivitäten zu folgenden Themen:

  • Integration quantitativer Ziele ins Energieleitbild
  • Definition von Stossrichtung und Indikatoren gemäss der Legislaturziele
  • Frühzeitige Definition energetischer Auflagen und von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen
  • Plattform / Infos zu Vorgehensweisen und Fördergelder erstellen
  • Energiebuchhaltung institutionalisieren
  • Erarbeitung einer Strategie für den Wärmeverbund
  • Anschaffung zweiter Sponti-Car mit regelmässiger Auslastungskontrolle
  • Ausbau von E-Ladestationen für Elektroautos (öffentliche Gebäude und Plätze)
  • Erstellung Kommunikationskonzept
  • Überarbeitung der Website (Energiestadtprojekte, Referenzen)

Die Energiekommission wird mit der Umsetzung und Kontrolle des Aktivitätenprogramms beauftragt.

Neubewertung Finanzvermögen 2023

Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude des Finanzvermögens einer Gemeinde müssen in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet werden. Die Neubewertung ist notwendig, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte sämtlicher Liegenschaften des Finanzvermögens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen.

Diese systematische Neubewertung hat stetig, in regelmässigen Zeitabständen, zu erfolgen. Die letzte Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen fand per 1. Januar 2019 statt. Die systematische Neubewertung erfolgt damit auf den 1. Januar 2023 und wurde vom Gemeinderat genehmigt. Der Bilanzwert der Grundstücke und Gebäude im Finanzvermögen beträgt nach der Neubewertung CHF 6'619'558.15.

Was ist das Finanzvermögen?

Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung jederzeit veräussert werden können. Es handelt sich dabei um Vermögensanlagen, welche den Finanzhaushalt grundsätzlich nicht belasten, sondern einen Ertrag abwerfen sollten.

 

Von der Neubewertung ausgenommen wurden Liegenschaften, die ins Verwaltungsvermögen übertragen wurden. So wurde beispielsweise das Grundstück, auf welchem der Pumptrack realisiert wurde, dem Verwaltungsvermögen zugewiesen. Dieses Grundstück ist für die nächsten 20 Jahre für eine öffentliche Nutzung bestimmt.

Bauabrechnungen genehmigt

Im Jahr 2022 konnten der Neubau der Fussgängerquerung Reitenbachstrasse und die Sanierung der alten Fehraltorferstrasse in Rumlikon abge­schlossen werden. Die Abschlussarbeiten haben im Sommer 2023 stattgefunden. Nun liegt die gemeinsame Schlussabrechnung über beide Projekte vor. Die Investitionskosten gemäss Bauabrechnung betragen gesamthaft CHF 523'592.40. Der Vergleich dieser Kosten mit der durch den Gemeinderat als gebundene Ausgaben bewilligten Kreditsummen von total CHF 505'000.00 zeigt Mehrkosten von CHF 18'592.40 bzw. 3.7 Prozent. Die Kostenüberschreitung resultiert u.a. aus der Erweiterung der Fusswegfläche bei der alten Fehraltorferstrasse und der grösseren Belagsinstandstellungsfläche im Zusammenhang mit der Fussgängerquerung Reitenbachstrasse.

Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung ge­nehmigt. Die Baudirektion des Kantons Zürich beteiligt sich am Bauprojekt für die Fussgängerquerung mit einem Betrag von CHF 130'000.00.

Zudem hat der Gemeinderat…

  • die kommunale Liegenschaft Dorfstrasse 14, 16 und 18, Russikon, unter Schutz gestellt. Die Ab­klärungen zur Schutzwürdigkeit dieses Objektes erfolgten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens;
  • die Statistik des Friedensrichteramtes Russikon zur Kenntnis genommen. Diese zeigt, dass im Jahr 2023 14 Fälle erledigt werden konnte. Alle Verhandlungen konnten zu einem Abschluss gebracht werden und es ist zu keinem Weiterzug einer Streitigkeit an das Bezirksgericht Pfäffikon gekommen. Dies entlastet die Gerichte und hilft den Beteiligten, einen Schlussstrich unter eine belastende Situation ziehen zu können. Der Gemeinderat bedankt sich bei Friedensrichter Pascal Bürgisser für seinen tatkräftigen und erfolgreichen Einsatz;
  • dem Gesuch der Jagdgesellschaft Tannenberg um Aufnahme von Katja Gerber als neue Pächterin entsprochen. Der Gemeinderat wünscht der neuen Pächterin gutes Geschick und alles Gute in ihrer neuen Funktion.

Russikon, 20. Februar 2024