29. August 2024
Das Ressort Sicherheit & Gesundheit hat zusammen mit der Regionalen Führungsorganisation Konzepte für die Notfalltreffpunkte NTP in den Gemeinden erstellt. Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Russikon befindet sich im Riedhus (Riedweg 7, 8332 Russikon).

Konzept Notfalltreffpunkt

Angesichts unvorhersehbarer Ereignisse wie Naturkatastrophen und der unsicheren aktuellen Lage in Europa, insbesondere wegen der andauernden Kriegshandlungen in der Ukraine und im Nahen Osten, ist es wichtig, dass die Gemeinde Russikon, sowie die Regionale Führungsorganisation RFO geeignete Vorkehrungen und Massnahmen plant. Diese sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung in potenziellen Notfallsituationen informiert und unterstützt werden kann. Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass Krisen schnell entstehen können und rasche Reaktionen erforderlich sind.

Im Ernstfall ist es entscheidend, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend zu informieren sowie Unterstützung und Hilfe zu leisten. Notfalltreffpunkte dienen als erste Anlauf- und Informationsstellen für die betroffene Bevölkerung. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass Szenarien wie Strommangel oder ein Blackout die Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten stark einschränken oder sogar völlig unterbrechen könnten.

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Überschrift

Aus diesem Grund wurde das Konzept für die Notfalltreffpunkte Fehraltorf, Hittnau, Pfäffikon und Russikon, sowie das Konzept für die Einsatzplanung Notfalltreffpunkt und Krisenorganisation der Gemeinde Russikon erarbeitet. Diese Konzepte legen die Grundlagen für den Betrieb und Organisation der Notfalltreffpunkte der vier Gemeinden fest und regeln die Einsatzplanung und Krisenorganisation des Notfalltreffpunkts der Gemeinde Russikon.

Anpassung des Stellenplans

Aufgrund der Neuausrichtung der Abteilung Gesellschaft und der steigenden Aufnahmequoten von Asylsuchenden im Kanton Zürich, die per 1. Juli 2024 auf 1,6 Prozent pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner angehoben wurde, ist auch in Russikon ein Anstieg der Asylsuchenden von derzeit 59 auf 73 Personen zu erwarten. Um den erhöhten Arbeitsaufwand bei der Betreuung und Integration der Asylsuchenden zu bewältigen, hat der Gemeinderat den Stellenplan im Bereich Gesellschaft per 1. Juli 2024 angepasst und die Kosten im Betrage von rund CHF 105'000.00 bewilligt. Die neu geschaffene Stelle wurde bereits erfolgreich besetzt.

Zusätzlich wurde der Stellenplan im Bereich Liegenschaftsunterhalt aufgrund der Fertigstellung der Sporthalle und der neuen Umgebungsgestaltung per 1. Oktober 2024 um 100 Stellen-Prozent erhöht. Diese Anpassung war bereits im Rahmen des Berichts zur Sporthalle Sunneberg mit den entsprechenden Personalfolgekosten vorgesehen. Eine der beiden Stellen wurde bereits geschaffen, die zweite folgt mit der Fertigstellung der neuen Sporthalle.

Bedarfsabklärungsstelle durch Gemeinde Pfäffikon

Die Zusatzleistungen zur AHV und IV sind an die Gemeinde Pfäffikon ausgelagert. Diese erweitert ihre Aufgaben durch die Einrichtung einer neuen Bedarfsabklärungsstelle. Diese Stelle stellt ab dem 1. Januar 2025 sicher, dass Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen im AHV-Rentenalter möglichst lange selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben können.

Mit einem Anschlussvertrag beteiligt sich die Gemeinde an dieser neuen Bedarfsabklärungsstelle. Die jährlichen Kosten für die Gemeinde Russikon betragen anteilsmässig CHF 15'000.00.

Ein längerer Verbleib von AHV-Bezügerinnen und -Bezügern in ihrem Zuhause ist nicht nur im Sinne der Betroffenen, sondern auch im wirtschaftlichen Interesse der Gemeinde. Aufgrund des konstant gebliebenen Anteils der Krankenkassen an den Pflegekosten trägt die Gemeinde die gesamte Kostensteigerung, was zu einer überproportionalen Belastung führt. Durch die neue Bedarfsabklärungsstelle erhofft sich die Gemeinde eine nachhaltige Entlastung in diesem Bereich.

Sanierung der Garderoben und Nasszellen

Die Garderoben und Nasszellen der im Jahr 1976 erbauten Wettsteinturnhalle, Russikon, werden saniert. Insbesondere in den Nasszellen der Garderoben zeigt sich der Sanierungsbedarf deutlich: Die Bodenplatten lösen sich aufgrund der anhaltenden Feuchtigkeit, und die Armaturen der Duschen funktionieren nicht mehr einwandfrei. In der Vergangenheit wurden bereits notbehelfsmässig einige Bodenplatten geflickt, doch dies reicht nicht aus, um die Probleme langfristig zu beheben. Auch die Holzdecke der Nasszellen weist Feuchtigkeitsspuren auf, was die Notwendigkeit einer umfassenden Sanierung unterstreicht.

Der Gemeinderat hat für die Sanierung einen Gesamtkredit von CHF 362'000.00 als gebundene Ausgabe bewilligt.

Zudem hat der Gemeinderat…

  • nach Abklärung der Schutzwürdigkeit die Liegenschaften Sennhof 8, Sennhof 10 in Russikon sowie die Liegenschaften Hinterdorf 6 und 8 in Madetswil unter Schutz gestellt;
  • die Jahresrechnung 2023 und den Jahresbericht 2023 des Zweckverbandes Soziales-bp genehmigt. Die Laufende Rechnung sieht bei einem Aufwand von CHF 7'375'822.35 und einem Ertrag von CHF 1'406'567.05 einen Aufwandüberschuss von CHF 5'969'255.30 vor, welcher zulasten der Verbandsgemeinden geht. Der Anteil der Gemeinde Russikon am Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung beträgt CHF 434'934.90;
  • Daniel Sommerhalder aus Wald ZH per 1. Oktober 2024 als neuen Leiter Finanzen angestellt;
  • die Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze per 1. Januar 2025 von CHF 10'000.00 auf CHF 20'000.00 erhöht;

Was ist die Aktivierungs- und Wesentlichkeitsgrenze?

Investitionen unter der Aktivierungsgrenze werden als Anschaffungen in der Erfolgsrechnung verbucht. Als Wesentlichkeitsgrenze gilt die definierte Aktivierungsgrenze. Die Wesentlichkeitsgrenze gibt vor, ob eine Verpflichtung als Rückstellung in die Bilanz aufgenommen werden muss.
  • die Reinigungsarbeiten für die Sporthalle Sunneberg mit Schulraum Sunneberg 4 und Tagesstrukturen an die Firma Vebego AG, Winterthur, vergeben und die entsprechenden Kosten von CHF 29'500.00 für das Jahr 2024 und CHF 70'600.00 für das Jahr 2025 bewilligt;
  • zur Kenntnis genommen, dass die AHV- und SUVA-Arbeitgeberkontrolle für die Jahre 2019 bis 2023 stattgefunden hat und dass die Kontrolle zu keinen Bemerkungen Anlass gab.

Russikon, 26. August 2024