Der Gemeinderat berichtet…
LED-Umrüstung im Sunneberg 1 und 3
Die Umstellung ist Teil des laufenden Prozesses, herkömmliche Leuchtmittel, die aufgrund von EU-Vorschriften seit 2021 ausgephast werden, durch effiziente LED-Beleuchtung zu ersetzen.
Bereits 2023 wurden das Schulhaus Wettstein und die Wettsteinturnhalle auf LED umgerüstet. Die Umstellung der Primarschulhäuser Sunneberg 1 und 3 ist nun für die Herbstferien 2024 geplant. Wie bei den vorherigen Projekten wird die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der EKZ Eltop und der LED Lichtkompetenz AG aus Wolfhausen durchgeführt. Während die LED Lichtkompetenz AG die notwendigen Paneele liefert, übernimmt EKZ Eltop die Installation der neuen Beleuchtungssysteme. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf CHF 190'000.00.
Mit der Umstellung von veralteten und ineffizienten Leuchtmitteln auf LED-Technologie sollen der Energieverbrauch reduziert und langfristig Kosten eingespart werden.
Genehmigung der Bauabrechnung für die neue Asylunterkunft «Wohnen Im Berg»
Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung für die neue Asylunterkunft «Wohnen Im Berg» genehmigt. Das zweckmässige Gebäude, das im Jahr 2023 fertiggestellt wurde, ist ein wichtiger Meilenstein für die Unterbringung von Asylsuchenden in der Gemeinde. Für die Realisierung hat die Gemeindeversammlung am 29. November 2021 einen Verpflichtungskredit im Betrage von CHF 1'995'000.00 bewilligt.
Die Bauarbeiten wurden in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Forster & Linsi AG aus Pfäffikon durchgeführt. Insgesamt belaufen sich die Nettokosten auf CHF 1'788'095.35, was eine Unterschreitung des bewilligten Kredits bedeutet.
Mit der Unterschreitung des Verpflichtungskredits konnte die Abrechnung durch den Gemeinderat genehmigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Gemeindeordnung, die es der Exekutive erlaubt, über Abrechnungen zu entscheiden, wenn sie innerhalb des von den Stimmberechtigten genehmigten Rahmens bleiben.
Mit der neuen Unterkunft «Wohnen Im Berg» wurde ein funktionales Gebäude realisiert. Die Unterbringung von Flüchtlingen bleibt weiterhin eine grosse Herausforderung für die Gemeinde.
Schulraumplanung
Die Schulpflege Russikon hat die Firma Eckhaus AG mit einer umfassenden Prognose der Schülerzahlen und Klassenentwicklung für den Zeitraum 2023/24 bis 2038/39 beauftragt. Die Ergebnisse der Studie liefern für die Schule und den Gemeinderat wichtige Erkenntnisse zur künftigen Schulraumplanung in der Gemeinde.
Die Prognose zeigt, dass die Schülerzahlen in den nächsten 15 Jahren stabil bleiben werden. Dies bedeutet, dass trotz konstanter Schülerzahlen die Anzahl der Klassen je nach Verteilung der Kinder auf die Jahrgänge schwanken kann. Diese Verteilung ist entscheidend für die Klassenplanung, da die kantonalen Vorgaben zu den Klassengrössen eingehalten werden müssen. Besonders in Madetswil werden aufgrund der geringeren Schülerzahlen grössere Schwankungen erwartet.
Trotz dieser Prognosen gibt es aktuell keinen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bereitstellung von zusätzlichem Schulraum. Die vorliegende Studie ist eine reine Bestandsaufnahme und Prognose, die sowohl die Schüler- und Klassenzahlen als auch die Entwicklung der Bevölkerung und Bautätigkeit berücksichtigt. Auch die schulorganisatorischen Entwicklungen, wie etwa Änderungen in den Tagesstrukturen, werden künftig eine Rolle spielen. Daher ist eine regelmässige Überprüfung der Situation mit der entsprechenden Aktualisierung der Kennzahlen vorgesehen.
Zudem hat der Gemeinderat…
- nach Abklärung der Schutzwürdigkeit die Liegenschaft Oberdorfstrasse 18 in Madetswil unter Schutz gestellt;
- das Sitzungs- und Versammlungsprogramm für das Jahr 2025 festgesetzt. Der Neujahrsapéro findet am Sonntag, 5. Januar 2025, statt;
- die Termine für die Gemeindeversammlungen im nächsten Jahr festgelegt. Diese finden statt am:
- Montag, 24. März 2025, a.o. GV
- Montag, 16. Juni 2025, Rechnung
- Montag, 1. September 2025, a.o. GV
- Montag, 1. Dezember 2025, Budget
Die Gemeindeversammlungen finden jeweils um 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage Riedhus statt;
- zur Kenntnis genommen, dass die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung mit dem Verzicht auf die Erhebung des «kommunalen Mehrwertausgleich» von der Baudirektion Kanton Zürich genehmigt wurde.
Russikon, 19. September 2024