3. Juli 2025
Russikon entwickelt sein Zentrum weiter: zwei wichtige Planungsinstrumente festgesetzt

Der Gemeinderat hat zwei bedeutende raumplanerische Grundlagen für die zukünftige Entwicklung des Dorfzentrums zuhanden der kantonalen Genehmigung verabschiedet: den Privaten Gestaltungsplan «Russikon Zentrum» sowie den Quartierplan «Russikon Oberdorf».

Mit diesen Planungsinstrumenten werden zentrale Voraussetzungen für ein attraktives, funktional gut abgestimmtes und nachhaltig erschlossenes Ortszentrum geschaffen.

Der Gestaltungsplan «Russikon Zentrum» regelt die städtebauliche Gestaltung im Kernbereich des Dorfes. Besondere Bedeutung kommt dabei der hochwertigen Gestaltung des öffentlichen Raums, der Anbindung an die Bushaltestelle und der Integration eines offenen Bachlaufs zu. Die Parkierung soll weitgehend unterirdisch erfolgen. Die Gemeindeversammlung hatte dem Gestaltungsplan im Dezember 2023 deutlich zugestimmt. Infolge kantonaler Auflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden geringfügige Änderungen vorgenommen, welche nun vom Gemeinderat festgesetzt wurden.

Abbildung: Auszug Situationsplan (Privater Gestaltungsplan «Russikon-Zentrum»)

Ebenfalls festgesetzt wurde der Quartierplan «Russikon Oberdorf», der insbesondere die feinräumige Erschliessung sowie die Finanzierung öffentlicher Anlagen im Zentrumsbereich regelt. Die Tiefgarage Zentrum mit insgesamt 180 Abstellplätzen, davon 30 öffentliche und 19 für die angrenzende Kernzone, wird als zentrale Infrastruktur festgelegt. Auch die Verbreiterung des Fusswegs zwischen Rosengasse und Poststrasse erfolgt, um die Anforderungen an heutige Sicherheits- und Erschliessungsstandards zu erfüllen. Die Baudirektion verlangt die gesicherte Finanzierung dieser Massnahmen als Voraussetzung für die Genehmigung. Der Gemeinderat hat die damit verbundenen Baukosten – total CHF 2’565’000.00 – als gebundene Ausgaben bewilligt.

Beide Planwerke ergänzen sich inhaltlich und gewährleisten eine koordinierte Entwicklung des Dorfzentrums. Nach Eintritt der Rechtskraft werden die Unterlagen der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung eingereicht. Für die Rekursfristen sind die amtlichen Publikationen massgebend.

Erneuerung der Abwasseranlagen im Bereich Russikerstrasse/Im Berg

Der Gemeinderat Russikon hat einen Kredit von CHF 1'300'000.00 für die Erneuerung der Abwasserleitungen im Bereich Russikerstrasse, Im Berg, Im Hundbüel – Schulweg gesprochen. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen des kantonalen Strassenprojekts und setzen den Generellen Entwässerungsplan (GEP 2020) um. Die Ausgabe gilt im Sinne des betrieblichen Unterhalts als gebundene Ausgabe.

Feuerwehr erhält neuen Personentransporter

Der Gemeinderat Russikon hat die Ersatzbeschaffung des mittlerweile 25-jährigen Personentransporters der Feuerwehr beschlossen. Das bestehende Fahrzeug weist erhebliche altersbedingte Mängel auf und erfüllt die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr.

Den Zuschlag für den Bau und die Lieferung des neuen Personentransporters erhält die Firma Londero GmbH aus Volketswil. Ihre Offerte erfüllt das technische Pflichtenheft vollumfänglich und war im Vergleich zu drei weiteren Angeboten am günstigsten. Die Gesamtkosten der Ersatzbeschaffung betragen CHF 135'920.00. In der Investitionsrechnung 2025 sind dafür CHF 130'000.00 vorgesehen. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) leistet einen Subventionsbeitrag von CHF 45'000.00.

Der Beschaffungsprozess wurde unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben durchgeführt und durch ein spezialisiertes Anwaltsbüro eng begleitet. Die Feuerwehr Russikon wird somit künftig wieder über ein sicheres und zweckmässiges Fahrzeug für Einsätze, Übungen und Ausbildungszwecke verfügen.

Zudem hat der Gemeinderat…

  • die a.o. Gemeindeversammlung vom 1. September 2025 mangels Traktanden abgesagt;
  • die Jahresrechnung über die Betriebs- und Investitionskosten für das Jahr 2024 der Abwasserreinigungsanlage des Zweckverbandes ARA Fehraltorf-Russikon und genehmigt. Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird von den beiden Verbandsgemeinden (Russikon 26.3 %, Fehraltorf 73.7 %) getragen. Der Anteil der Gemeinde Russikon beträgt CHF 772'495.94. Die Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens zeigt bei Ausgaben von CHF 2'003'177.70 und Einnahmen von CHF 391'082.07 Nettoinvestitionen von CHF 1'612'095.63.

Russikon, 24. Juni 2025