Der Gemeinderat berichtet…
Platzgestaltung beim Kreisel «Unterdorf»
Der Gemeinderat Russikon hat das Bauprojekt für die Platzgestaltung der gemeindeeigenen Parzelle beim Kreisel «Unterdorf» genehmigt. Die Parzelle dient als Erschliessung für die angrenzende neue Wohnüberbauung sowie als Auftakt zur Wegführung entlang des revitalisierten Baches ins Oberdorf. Ziel der Neugestaltung ist eine einheitliche Gesamterscheinung, die den Übergang zwischen der Neubebauung und dem historischen Bebauungsgürtel herstellt.
Das Bauprojekt sieht eine chaussierte Platzfläche, den Erhalt des bestehenden Brunnens, eine neue Sandsteinwand mit Sitzbank, eine Staudenrabatte sowie die Pflanzung einer Linde vor. Die öffentliche Beleuchtung wird gemäss dem gemeindeeigenen Beleuchtungskonzept mit drei Lichtpunkten von maximal fünf Metern Höhe ausgeführt.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt durch die Firma Richard Gartenbau AG, Wetzikon, unter der technischen Begleitung der werkteam architekten ag, Volketswil. Die Arbeiten erfolgen infolge der fortgeschrittenen Bautätigkeit noch in diesem Jahr. Folglich mussten die Kosten von CHF 105'000.00 als gebundene Ausgabe bewilligt werden.
Unterbringung von Asylsuchenden in Russikon gesichert
Das Projekt zur Realisierung von neuem Wohnraum für Asylsuchende wurde abgeschlossen. Die Realisierung einer neuen Unterkunft wird aufgrund veränderter Verhältnisse vorläufig nicht weiterverfolgt.
Im Oktober 2024 hatte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 30'000.00 für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie «Wohnraum für Asylsuchende» bewilligt. Ziel war, mögliche Standorte hinsichtlich Nutzfläche, Bauweise, Anzahl Zimmer und Kosten zu prüfen. Die Standortevaluation ergab, dass drei Grundstücke grundsätzlich für eine solche Nutzung geeignet wären: der ehemalige Kindergarten Rosengasse, das Areal Brandstettacher sowie das Schulgelände Madetswil.
In der Zwischenzeit hat sich die Unterbringungssituation wesentlich entspannt. Mit der Inbetriebnahme der Asylunterkunft an der Dorfstrasse, Russikon, sowie der Anmietung einer grossen Wohnung konnte der Bedarf gedeckt werden. Der in der Investitionsrechnung vorgesehene Betrag von CHF 1.9 Mio. für einen Neubau entfällt somit. Der Gemeinderat hat die Standortevaluation zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Projekt aufgrund der veränderten Zuweisungen durch den Kanton bis auf Weiteres nicht weiterzuverfolgen. Aktuell steht in Russikon eine tragfähige Lösung zur Unterbringung von Schutzsuchenden bereit.
Daniel Bosshart ist neuer Leiter Bau und Substitut
Der Gemeinderat hat die Stelle des Leiters der Abteilung Bau neu besetzt. Daniel Bosshart, geboren 1979, wohnhaft in Wetzikon, startet am 1. Oktober 2025. Er übernimmt auch die Stellvertretung des Gemeindeschreibers.
Daniel Bosshart verfügt über langjährige Erfahrung als Projekt- und Bauleiter in vielseitigen Tiefbau- und Infrastrukturprojekten. Sein Schwerpunkt liegt insbesondere im Werkleitungs- und Strassenbau sowie im Wasserbau auf kommunaler und kantonaler Ebene.
Der Gemeinderat freut sich, mit Daniel Bosshart eine erfahrene und kompetente Führungsperson gewonnen zu haben und wünscht ihm einen guten Start in Russikon.
Flurwegstatus aufgebhoben – Weg bleibt im Privateigentum
Im Mai 2024 wurde informiert, dass der Gemeinderat Flurwege im Weiler Wilhof aufgehoben und aus dem Flurwegverzeichnis gestrichen hat. Nach Aufhebung des Flurwegstatus sollte die Übernahme eines dieser Weggrundstücke, welches öffentlichen Erschliessungscharakter hat, ins Eigentum der Gemeinde geprüft werden. Nach eingehender Prüfung und in Abstimmung mit allen Beteiligten wurde entschieden, dass dieser nicht in das Eigentum der Gemeinde übernommen wird. Er verbleibt im Privateigentum. Der Flurweg-Charakter ist dennoch nicht mehr gegeben bzw. wurde vom Amt für Landschaft und Natur aufgehoben.
Quartierplan «Russikon Oberdorf»: Verzögerung der Zentrumsplanung infolge Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Gemeinderats Russikon vom 18. Juni 2025 betreffend die Festsetzung des Quartierplans «Russikon Oberdorf» resp. die Gebundenerklärung von Ausgaben von CHF 2’565’000.00 wurde beim Bezirksrat Pfäffikon ein Rekurs in Stimmrechtssachen eingereicht. Dieser hat aufschiebende Wirkung. Solange das Rechtsmittelverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, können die Unterlagen nicht an die Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung des Quartierplans eingereicht werden, da der Baukostenanteil der Gemeinde nicht sichergestellt ist, wie das vom Kanton verlangt wurde. Dies hat zur Folge, dass sich der weitere Zeitplan des Quartierplans verschiebt.
Da der Quartierplan «Russikon Oberdorf» eng mit dem privaten Gestaltungsplan «Russikon Zentrum» verknüpft ist, verzögert sich auch dessen Bearbeitung. Die damit verbundenen Entwicklungsschritte im Dorfkern können wohl nicht wie vorgesehen umgesetzt werden. Der Gemeinderat wird das Verfahren aufmerksam begleiten und setzt alles daran, nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens die Planungen umgehend fortzuführen.
Zudem hat der Gemeinderat…
- den KVG-Revisionsbericht 2024 der CD-Treuhand und Revision, Zürich, genehmigt. Aufgrund der stichprobenweisen Überprüfung wird bestätigt, dass die revidierten Abrechnungen mit den massgebenden Bestimmungen, insbesondere mit den Leitfäden der Gesundheitsdirektion zur Abrechnung der Prämien 2024, grundsätzlich konform sind;
- die Wahl der Firma Redi AG, Frauenfeld, als Kontrollstelle der IKA GerAtrium Pfäffikon für das Jahr 2025 bestätigt, die Jahresrechnung 2024 und den Bericht der Kontrollstelle über die Prüfung der Jahresrechnung 2024 sowie den Jahresbericht 2024 zustimmend zur Kenntnis genommen hat;
- für die Soforthilfe erster dringend benötigter Unterstützung für die Aufräumarbeiten und den Wiederaufbau in Blatten VS einen Betrag von CHF 5'000.00 bewilligt. Die Unterstützung wurde direkt der Gemeinde Blatten überwiesen;
- die Jahresrechnung 2024 und der Jahresbericht 2024 des Zweckverbandes Soziales-bp genehmigt. Der Anteil der Gemeinde Russikon am Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung beträgt CHF 417'800.85,
- das Budget 2026 des Zweckverbandes Soziales-bp mit einem Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 7'355'400.00 und Investitionen ins Verwaltungsvermögen von CHF 110'000.00 genehmigt. Der Kostenanteil für die Gemeinde Russikon beträgt CHF 447'990.00;
- die Kosten für die Ausarbeitung von Brandschutzplänen der Schulliegenschaften im Betrage von CHF 15'000.00 ausserhalb des Budgets bewilligt.