16. September 2025
In Russikon stehen die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030 bevor. Am Sonntag, 8. März 2026, werden an der Urne die Gemeindebehörden sowie die evangelisch-reformierten Kirchenpflege neu bestellt.

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden: Vorverfahren startet am 17. Oktober 2025

Gewählt werden mit leerem Wahlzettel der Gemeinderat mit sechs Mitgliedern inklusive Präsidium, die Schulpflege mit fünf Mitgliedern inklusive Präsidium (zugleich Mitglied des Gemeinderates), die Gesellschaftskommission mit vier Mitgliedern und die Rechnungsprüfungskommission mit fünf Mitgliedern inklusive Präsidium. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Wahl der Kirchenpflege mit sieben Mitgliedern inklusive Präsidium mit gedrucktem Wahlzettel. Für den Fall, dass ein zweiter Wahlgang notwendig wird, ist dieser auf den 14. Juni 2026 angesetzt.

Der wichtigste Termin ist der 17. Oktober 2025. An diesem Tag beginnt das Vorverfahren für die Einreichung der Wahlvorschläge. Bis zum 26. November 2025 haben Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen die Möglichkeit, Wahlvorschläge für ihre Kandidatinnen und Kandidaten einzureichen. Anschliessend werden die provisorischen Wahlvorschläge am 5. Dezember 2025 veröffentlicht, bevor am 19. Dezember 2025 die definitiven Wahlvorschläge vorliegen. Damit wird die Ausgangslage für den Urnengang im März 2026 offiziell festgelegt.

Wählbar in die Gemeindebehörden ist jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz in Russikon. Für die Kirchenpflege gelten zusätzlich die Mitgliedschaft in der Landeskirche sowie die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen. Die amtlichen Publikationen erfolgen auf www.russikon.ch . Wahlvorschläge sind fristgerecht bei der Abteilung Präsidiales, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, einzureichen. Die notwendigen Formulare können während den Publikationsfristen online oder direkt bei der Abteilung Präsidiales im Gemeindehaus bezogen werden.

Deine Gemeinde braucht dich – Kandidiere für ein Behördenamt 2026

Eine Tätigkeit in einer Behörde bietet dir viel: spannende Einblicke in die kommunale Politik, Kontakte zu engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die Möglichkeit, deine Ideen einzubringen und Russikon aktiv mitzugestalten. Du erweiterst dein persönliches Netzwerk, sammelst wertvolle Erfahrungen für deinen Lebenslauf und leistest einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Gemeinde.

Ob mit politischer Erfahrung oder als Neueinsteigerin bzw. Neueinsteiger – willkommen ist, wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Eine Parteizugehörigkeit ist keine Voraussetzung.

Bist du interessiert? Dann informiere dich jetzt unter deine-gemeinde-braucht-dich.ch über Aufgaben, Zeitaufwand und Entschädigung. Mach den ersten Schritt – und vielleicht steht dein Name schon bald auf dem Wahlzettel 2026.

Gestalte mit – deine Gemeinde braucht dich

 

Nachtrag zur Leistungsvereinbarung mit der GZO Palliative Care

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat bekanntgegeben, dass sich der Kanton im Rahmen der kantonalen Strategie «Palliative Care im Kanton Zürich» befristet an den Kosten für mobile Palliative-Care-Teams in Pflegeheimen beteiligen wird. Die Mitfinanzierung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 und ist Teil eines kantonalen Pilotprojekts.

Dank dieser Regelung reduziert sich der Stundenansatz für die Gemeinden während der dreijährigen Projektlaufzeit um die Hälfte. Statt wie bisher CHF 230 pro Stunde werden neu nur CHF 115 in Rechnung gestellt. Der restliche Betrag wird direkt durch den Kanton Zürich an die GZO Palliative Care vergütet.

Der Gemeinderat hat den entsprechenden Nachtrag zur bestehenden Leistungsvereinbarung mit der GZO Palliative Care genehmigt. Dieser tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und regelt die angepasste Kostenverteilung. Damit wird sichergestellt, dass die mobile Palliative Care auch in den kommenden Jahren in den Pflegeheimen der Region zu fairen Bedingungen weitergeführt werden kann.

Zudem hat der Gemeinderat…

  • die Bauabrechnung für die Sanierungsarbeiten am Turm und Dach des Feuerwehrhäuschens in Gündisau mit Gesamtkosten von CHF 48'989.85 und einer Kreditüberschreitung von CHF 18'989.85 genehmigt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten traten zusätzliche Mängel auf, welche behoben werden mussten;
  • den Revisionsbericht der GemeindeFinanzen.ch GmbH zur Jahresrechnung 2024 genehmigt;
  • das Sitzung- und Versammlungsprogramm für das Jahr 2026 festgesetzt und die Daten für die ordentlichen Gemeindeversammlungen bestimmt:
  • Rechnung: Montag, 15. Juni 2026
  • Budget: Montag, 30. November 2026

Die Daten für die ausserordentlichen Gemeindeversammlungen sind:

  • Montag, 23. März 2026
  • Montag, 7. September 2026
  • die Leistungsvereinbarung für das Jahr 2026 der IKA Alters- und Pflegezentrum Rosengasse, Russikon, genehmigt.

Russikon, 16. September 2025