Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Russikon
Der Kanton Zürich hat bereits ein Feuerverbot für Wälder und Waldesnähe ausgesprochen. Da sich die Trockenheit weiter verschärft und gemäss Wetterprognosen keine ausgiebigen, flächendeckenden Niederschläge zu erwarten sind, werden die Schutzmassnahmen auf das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet. Ziel ist es, die Gefahr von Bränden zu minimieren und Menschen, Tiere, Gebäude sowie die Natur wirksam zu schützen.
Das Feuerverbot gilt sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund und umfasst insbesondere:
- das Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien;
- das Grillieren mit Holz, Kohle oder Holzkohle, auch an fest eingerichteten Feuerstellen sowie auf Balkonen, Gartensitzplätzen und Dachterrassen;
- das Abbrennen von Feuerwerk und Kleinfeuerwerk;
- das Anzünden von Fackeln;
- das Steigenlassen von Himmelslaternen, Wunsch- und Glückslaternen sowie Ballonen mit Wunderkerzen oder ähnlichen Gegenständen.
Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills bleibt weiterhin erlaubt. Dabei sind die üblichen Sorgfaltsmassnahmen einzuhalten, insbesondere ist das Gerät auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund zu betreiben. Vorbehalten bleiben allfällige abweichende Regelungen von Hausverwaltungen oder Liegenschaftseigentümerschaften.
Die Gemeinde Russikon bittet die Bevölkerung, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und im Umgang mit Feuer und Hitze besondere Vorsicht walten zu lassen. Mit umsichtigem Verhalten kann jede und jeder dazu beitragen, Brände zu verhindern und die Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt zu gewährleisten.
Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Sobald sich die Wetterlage durch ausgiebige und flächendeckende Niederschläge nachhaltig entspannt hat, wird die Gemeinde Russikon über eine Aufhebung der Massnahmen informieren.
Ihre Gemeinderat