Polizeiposten der Polizei Region Pfäffikon soll an die Hörnlistrasse 71, Pfäffikon, verlegt werden
Standortwechsel auf Grundlage des Anschlussvertrags
Grundlage für die Zusammenarbeit der Gemeinden Pfäffikon, Fehraltorf und Russikon bildet der Anschlussvertrag über die Polizei Region Pfäffikon. Mit der von den Stimmberechtigten im Jahr 2021 genehmigten strategischen Neuausrichtung wurde festgelegt, dass die Trägerschaft per 1. Januar 2023 von Fehraltorf auf Pfäffikon übergeht. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der Polizeiposten noch bis Ende 2027 in Fehraltorf verbleibt und anschliessend nach Pfäffikon verlegt wird.
Seit dem Beschluss zur Vertragsänderung wurden verschiedene mögliche Standorte in Pfäffikon geprüft. Mehrere Varianten mussten aus räumlichen, betrieblichen, baulichen oder wirtschaftlichen Gründen verworfen werden. Die frei gewordenen Räumlichkeiten an der Hörnlistrasse 71 wurden vertieft untersucht. Eine Machbarkeitsstudie kommt zum Schluss, dass der Standort die betrieblichen Anforderungen an einen zeitgemässen Polizeiposten erfüllt und genügend Entwicklungsmöglichkeiten bietet.
Räumlichkeiten und Synergien mit der Kantonspolizei
Am bisherigen Standort stehen der Polizei Region Pfäffikon rund 191 Quadratmeter zur Verfügung. Diese Flächen sind vollständig ausgelastet und lassen kaum Spielraum für die weitere Entwicklung des Korps. An der Hörnlistrasse 71 stehen rund 400 Quadratmeter zur Verfügung, wobei darin auch allgemein genutzte Sanitär- und Verkehrsflächen enthalten sind. Die zusätzlichen Flächen tragen dem Wachstum des Korps sowie den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit, Organisation und Arbeitsabläufe Rechnung. Neben der Polizei Region Pfäffikon soll auch das Friedensrichteramt die neuen Räumlichkeiten nutzen.
Am neuen Standort ist zudem eine Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich vorgesehen, um betriebliche Synergien zu nutzen. Im Vordergrund stehen die Schalterbetreuung und die Zellennutzung. Die konkrete Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit soll gemeinsam mit der Kantonspolizei bis zur Vorlage des Geschäfts an die Stimmberechtigten erarbeitet werden.
Kosten und baurechtliche Abklärungen
Für den neuen Standort sind jährliche Mietkosten von 94’000 Franken vorgesehen. Für den Nutzerausbau, die Einrichtung und den Umzug werden einmalige Kosten von 253’000 Franken veranschlagt.
Mit dem Baugesuch für die vorgesehenen Garagen sollen die baurechtlichen Voraussetzungen frühzeitig geklärt werden. Ziel ist es, den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung im März 2027 ein bewilligungsfähiges Projekt zum Entscheid vorzulegen.
GEMEINDERAT PFÄFFIKON