Steueramt
Adresse: | Kirchgasse 4, 8332 Russikon |
Telefon: | 043 355 61 32 |
Telefax: | 043 355 61 62 |
E-Mail: | steueramt@russikon.ch |
Das Steueramt ist für alle Belange der Steuern zuständig.
eSteuerkonto
Mit dem eSteuerkonto verschaffen Sie sich eine Übersicht über Ihre Steuern. Sie können Ihren Steuerkontostand abfragen, die Konto-Detailansicht einsehen und ausdrucken, einen Einzahlungsschein für Zahlungen per eBanking erzeugen, das Einzahlungsschein-Abo (Zahlungsraten fürs folgende Steuerjahr) oder das Auszahlungskonto ändern.
Sie finden das eSteuerkonto unter der Lasche MyServices
Fristerstreckung
Die Finanzdirektion hat die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt.
Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist (bis 31. Mai) einreichen können, so ist beim Steueramt vor Ablauf dieses Termins ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung zu stellen. Selbständigerwerbende haben in der Regel automatisch eine Fristerstreckung bis zum 30. September. (Bitte prüfen Sie ihr Steuererklärungsformular). Im Online-Schalter können Sie Ihr Fristgesuch einreichen.
Steuerzahlung
Beachten Sie dazu bitte die ausführlichen Informationen in den Anfangsseiten der Wegleitung zur Steuererklärung. Sollten Sie nicht in der Lage sein, provisorische oder definitive Steuern innert Zahlungsfrist zu begleichen, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Steueramt Kontakt auf. Der Verzugszins beträgt nach der Zustellung von Schlussrechnungen und Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrist 4,5%.
Liegenschaftenbewertung
Gemäss Weisung des Regierungsrates vom 12. August 2009 wurden die Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte im ganzen Kanton Zürich neu festgesetzt. Diese Werte sind weiterhin gültig. Falls Sie in Russikon eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus besitzen und noch keine Steuerbewertung Ihrer Liegenschaft erhalten haben, so wenden Sie sich bitte ans Steueramt.
Die Lageklasse-Daten sind für den ganzen Kanton Zürich über den kantonalen GIS-Browser abrufbar.
Wertschriftenkurse
Für das Ausfüllen des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses sind die Vermögenswerte und Erträge gemäss den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung massgebend. Durch die Eingabe der Valoren-Nummer können die gesuchten Titel am einfachsten gefunden werden.
Wegzug aus Russikon
Bei einem Wegzug in eine andere schweizerische Gemeinde beginnt die Steuerpflicht in der neuen Gemeinde rückwirkend ab 1. Januar des Wegzugsjahres. Die allenfalls für diese Steuerperiode in der Gemeinde Russikon bereits entrichteten Steuern werden zurückerstattet.
Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Gemeinde Russikon.
Gleichzeitig werden sämtliche Steuern (auch provisorische) zur Zahlung fällig. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit die steuerlichen Formalitäten auf Sie abgestimmt und optimiert werden können.
Links
Online-Dienste
Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten
http://www.russikon.ch/dl.php/de/55e40ffbb7954/Nutzungsbedingungen_www.russikon.ch.pdf enthaltenen Regeln.