Sie möchten als Schweizer Bürger das Bürgerrecht von Russikon erhalten oder besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, und das Staatssekretariat für Migration (SEM), Sektion Einbürgerungen, beteiligt.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. 

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung als ausländischer Staatsangehöriger erfüllen und welche Verfahrensart bei Ihnen die richtige ist, finden Sie online auf der Webseite des Gemeindeamtes Zürich einen Einbürgerungs-Checkerder Ihnen weiterhelfen kann. 


Deutsch- und Gesellschaftstests

Ausländische Gesuchsteller müssen beim Berufszentrum Uster einen kantonalen Deutschtest sowie einen Test über die gesellschaftliche und politische Integration ablegen bevor das Einbürgerungsgesuch bearbeitet werden kann.


Einbürgerungsdossier/Formulare/Nachweise

Gedruckte Exemplare der Einbürgerungsdossiers zu sämtlichen Verfahrensarten können Sie direkt bei uns in der Gemeindeverwaltung beziehen. Gerne beraten wir Sie persönlich (keine Terminvereinbarung notwendig) am Schalter, Büro 12.2 im 2. Stock.

Die Formulare und weiterführende Informationen zur Ordentlichen Einbürgerung finden Sie auch in elektronischer Form auf der Webseite des Kantons Zürich.  Bitte beachten Sie, dass das Gesuch zur Registrierung der Personendaten elektronisch beim Zivilstandsamt Pfäffikon ZH einzureichen ist. Informationen und das Formular dazu finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Kantons


Einbürgerungsgesuch können neu auch online eingereicht werden

Es ist auch möglich das Gesuch beim Gemeindeamt Zürich direkt  online einzureichen. Zur Nutzung des digitalen Angebots ist eine Benutzerregistrierung notwendig. (Bitte beachten Sie, dass momentan zur Online-Einreichung des Gesuchs weiterhin diverse Dokumente und Bestätigungen physisch eingeholt und selber in das Tool hochgeladen werden müssen.)


Gebühren 

Die Gebühren der Gemeinde Russikon richten sich nach dem aktuell gültigen Gebührentarif vom 15. Dezember 2017. Die aktuellen Gebühren des Kantons und des Bundes sind auf den jeweiligen Webseiten ersichtlich:


Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne die Gemeinderatskanzlei, Telefon 043 355 61 12 oder info@russikon.ch

www.gaz.zh.ch  |  Gemeindeamt des Kantons Zürich
www.sem.admin.ch/sem/de/home.html  |  Staatssekretariat für Migration (SEM)
www.bzu.ch  |  Berufszentrum Uster

Preis

gemäss Gebührentarif

Zugehörige Objekte

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