Abmeldung
Damit wir Sie bei einem Wegzug aus der Gemeinde Russikon aus unserem Einwohner-, Stimm- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abmelden.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 043 355 61 00 | einwohnerkontrolle@russikon.ch |