Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis telefonisch, über unseren Online-Dienst oder am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen. Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit.
Preis: CHF 30.00 Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten http://www.russikon.ch/dl.php/de/55e40ffbb7954/Nutzungsbedingungen_www.russikon.ch.pdf enthaltenen Regeln.
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