Informationen zur Verlängerung von Ausländerausweisen

Allgemeines

Niederlassungsbewilligungen (C) und Aufenthaltsbewilligungen (B) können frühestens drei Monate vor Ablauf verlängert werden.

Alle übrigen Bewilligungen können frühestens ein Monat vor Ablauf verlängert werden.

Verlängerung für EG/EFTA Staatsangehörige

Wir benötigen folgende Unterlagen für die Verlängerung:

Niederlassungsbewilligungen (C) und Aufenthaltsbewilligungen (B)
  • Verfallsanzeige (wird vom Migrationsamt automatisch zugestellt)
  • gültiger Pass im Original
  • Ausländerausweis im Original

Kurzaufenthalter (L)
  • gültiger Pass im Original
  • Ausländerausweis im Original
  • gültiger Arbeitsvertrag oder Studiumsbestätigung
Ausweisverlängerung Erwachsene CHF 65.00
Ausweisverlängerung Kinder bis 18 Jahre CHF 30.00

Verlängerung für Drittstaatsangehörige

Wir benötigen folgende Unterlagen für die Verlängerung:

Niederlassungsbewilligungen (C)
  • Verfallsanzeige
  • gültiger Pass im Original
  • Ausländerausweis im Original

Aufenthaltsbewilligungen (B) und Kurzaufenthalter (L)
  • Verfallsanzeige
  • gültiger Pass im Original
  • Ausländerausweis im Original
  • gültiger Arbeitsvertrag oder Studiumsbestätigung

Weitere Informationen finden Sie beim Migrationsamt des Kantons Zürich.

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