Drittmeldepflicht
- eine Wohnung vermieten
- ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
- ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.
Dieser Link ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter an die Gemeindeverwaltung Russikon.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 355 61 00 | einwohnerkontrolle@russikon.ch |