Abmeldung / Umzug
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 355 61 00 | einwohnerkontrolle@russikon.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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