Meldung über (sofortigen) Verzicht auf das Gastwirtschaftspatent
Die/der Unterzeichnende bestätigt mit dem unten angefügten Dokument, auf sein/ihr Gastwirtschaftspatent zu verzichten. Die/der Unterzeichnende ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Inhaber/-in des entsprechenden Gastwirtschaftspatentes und in der Folge nicht mehr für die ordentliche Betriebsführung (Kant. Gastgewerbegesetz sowie Verordnung zum Gastgewerbegesetz) verantwortlich.
Eine Weiterführung des Gastwirtschaftsbetriebes kann erst nach einer neuen Patenterteilung durch die Abteilung Sicherheit & Gesundheit erfolgen.
Aus rechtlichen Gründen benötigen wir einen unterzeichneten Verzicht auf Papier.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 043 355 61 41 | sicherheitssekretariat@russikon.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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