Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Zusätzlich veröffentlicht der Regierungsrat Erklärvideos zu kantonalen Abstimmungsvorlagen. Die Videos sollen den Stimmberechtigten auf sachliche, ausgewogene und leicht verständliche Art zeigen, worum es bei der Abstimmung geht. Die Erklärvideos sind unter www.abstimmungen.zh.ch bei den kantonalen Abstimmungsunterlagen abrufbar.

Abstimmungs- und Wahlunterlagen bestellen

Wenn Sie das Stimm- und Wahlmaterial nicht erhalten oder verloren haben, finden Sie Informationen unter Dienste A-Z.

Kontakt

Gemeinderatskanzlei, gemeinderatskanzlei@russikon.ch

Urne Öffnungszeiten

Die Urne beim Gemeindehaus ist jeweils am Abstimmungssonntag von 08.30 bis 09.30 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Gemeindehaus (im Eingangsbereich) an der Kirchgasse 4 in 8332 Russikon.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:

Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, sodass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schalter 1, abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist