Nummer
121
Name
Personalverordnung vom 21. März 2022
Erlassdatum
21. März 2022
Inkrafttreten
1. Juli 2022
Informationen

Systematische Rechtssammlung

Gemäss § 7 Abs. 2 des neuen Gemeindegesetzes veröffentlichen die Gemeinden ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung.

In der systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Russikon finden sich sämtliche aktuell gültigen rechtssetzenden Erlasse, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, Reglemente und dergleichen des Gemeinderates sowie der übrigen kommunalen Behörden und Kommissionen. Die Rechtssammlung ist systematisch nach Sachgebieten geordnet. Konzepte von öffentlichem Interesse befinden sich ebenfalls in der Rechtssammlung, auch wenn diese keinen rechtssetzenden Charakter haben.

Zugehörige Objekte

Name
121 | Personalverordnung vom 21. März 2022 Download 0 121 | Personalverordnung vom 21. März 2022

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